Hinterlegungsstelle
Bei den Amtsgerichten gibt es die Möglichkeit Geld, Wertpapiere oder andere Urkunden zu hinterlegen. Die Hinterlegung dient in der Regel dazu, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden oder gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Typische Gründe für eine Hinterlegung sind zum Beispiel:
· Gläubiger oder Berechtigte sind unbekannt oder unauffindbar
· mehrere Personen erheben Ansprüche auf eine Leistung und es ist unklar, wem sie
zusteht
· der Schuldner möchte die Zahlung zwar leisten, aber es bestehen rechtliche Zweifel
· zur Durchführung, Abwendung und einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
oder zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ist eine Sicherheitsleistung zu
hinterlegen
· es ist ein Bargebot zu hinterlegen
· gesetzliche Vorschriften schreiben die Hinterlegung vor
Der Antrag auf Hinterlegung muss schriftlich beim Amtsgericht gestellt werden. Dabei sind der Grund für die Hinterlegung und die Person(en), für die hinterlegt wird, anzugeben.
Nach Prüfung durch das Gericht wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Hinterlegung, die Annahme der Geldleistung als Hinterlegung in die Landesjustizkasse angeordnet.
Zur Antragstellung können die folgenden Formblätter verwendet werden:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice.
Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising
Telefon: 08161 / 180-120
Telefax: 08161 / 180-235
E-Mail: poststelle.buergerbuero@ag-fs.bayern.de
Sprechzeiten: Montag-Freitag jeweils 08:00 – 12:00 Uhr
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV