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Amtsgericht Freising

Amtsgericht Freising

Hinterlegungsstelle

Bei den Amtsgerichten gibt es die Möglichkeit Geld, Wertpapiere oder andere Urkunden zu hinterlegen. Die Hinterlegung dient in der Regel dazu, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden oder gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Typische Gründe für eine Hinterlegung sind zum Beispiel:

·  Gläubiger oder Berechtigte sind unbekannt oder unauffindbar

·  mehrere Personen erheben Ansprüche auf eine Leistung und es ist unklar, wem sie 

    zusteht

·   der Schuldner möchte die Zahlung zwar leisten, aber es bestehen rechtliche Zweifel

·   zur Durchführung, Abwendung und einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung 

    oder zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ist eine Sicherheitsleistung zu 

    hinterlegen

·   es ist ein Bargebot zu hinterlegen

·   gesetzliche Vorschriften schreiben die Hinterlegung vor

 

Der Antrag auf Hinterlegung muss schriftlich beim Amtsgericht gestellt werden. Dabei sind der Grund für die Hinterlegung und die Person(en), für die hinterlegt wird, anzugeben.

Nach Prüfung durch das Gericht wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Hinterlegung, die Annahme der Geldleistung als Hinterlegung in die Landesjustizkasse angeordnet.

 

Zur Antragstellung können die folgenden Formblätter verwendet werden:

·       Antrag auf Geldhinterlegung

·       Antrag auf Werthinterlegung

·       Antrag auf Herausgabe


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice.

Kontakt zum Bürgerservice

Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising

Telefon:    08161 / 180-120

Telefax:    08161 / 180-235 

E-Mail:     poststelle.buergerbuero@ag-fs.bayern.de

Sprechzeiten: Montag-Freitag jeweils 08:00 – 12:00 Uhr

 

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV


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