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Amtsgericht Freising

Amtsgericht Freising

Kontakt

Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising
 

Telefon:    08161 / 180-01

Telefax:    08161 / 180-235

 

E-Mail:      poststelle@ag-fs.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

 

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,

• mittels De-Mail an:

   ag-freising@egvp.de-mail.de ,

• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente.
  Die Anmeldung hierzu erfolgt über die BayernID.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. 

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Schriftliche Unterlagen können jederzeit in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.


Bitte beachten Sie die folgenden abweichenden Öffnungszeiten:

Das Grundbuchamt ist von Montag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis12:00 Uhr für den Parteiverkehr geöffnet. Während des Parteiverkehrs ist das Grundbuchamt nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Freitags findet keine Sprechzeit statt. Es wird gebeten, Anträge bis auf weiteres schriftlich einzureichen.

Die Familienabteilung ist derzeit telefonisch von Montag bis Freitag nur von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr zu erreichen.

Eine Antragsaufnahme findet in der Rechtsantragstelle Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausschließlich mit Termin statt.

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten des Bürgerservice und der Rechtsantragstelle voneinander abweichen.

Bürgerservice Justiz

Zuständigkeit und Aufgaben

Der Bürgerservice des Amtsgerichts Freising steht Ihnen als Bürger als zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen zur Verfügung. Er ist insbesondere zuständig für

-        Allgemeine Fragen zum Geschäftsablauf in Familien-, Nachlass-, Zivil-

            oder Zwangsvollstreckungsverfahren

-        Entgegennahme von schriftlichen Anträgen auf Beratungshilfe

-        Zeugenentschädigungen

-        Erstanfragen in Nachlasssachen (Formular)

-        Entgegennahme von Testamenten im Rahmen der Ablieferungspflicht

-        Erfassung von Erbschaftsausschlagungen für Verfahren auswärtiger Gerichte

-        Entgegennahme von Hinterlegungsanträgen

-        Aufnahme oder Rücknahme eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl

Bitte beachten Sie, dass der Bürgerservice eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann. Beurkundungen oder Unterschriftbeglaubigungen können nicht vorgenommen werden.


Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Sprechzeit.

Sie erreichen uns telefonisch unter 08161/180-120 oder per Mail über  poststelle.buergerbuero@ag-fs.bayern.de.

Aufgrund des Publikumsverkehrs ist während der Öffnungszeiten mit eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit zu rechnen.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung für den Fall, dass Sie persönlich vorsprechen wollen, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden.

Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Rechtsantragstelle

Zuständigkeit und Aufgaben

Die Rechtsantragstelle nimmt Anträge und Erklärungen zu gerichtlichen Verfahren zu Protokoll. Sie ist insbesondere zuständig für

-        Aufnahme von Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz

-        Aufnahme von Anträgen in Familienverfahren, insbesondere zur elterlichen Sorge

-        Aufnahme von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung oder Verfügung

-        Aufnahme von Anträgen und Erklärungen in Zivil- oder Zwangsvollstreckungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann.
Die Rechtsantragstelle erteilt keine Rechtsberatung.

Es wird darum gebeten, Anträge möglichst in schriftlicher Form einzureichen. Eine persönliche Vorsprache beschleunigt die Antragsbearbeitung nicht. 

Hilfreiche Merkblätter und Formulare finden Sie bei dem jeweiligen Verfahren in der Verfahrensübersicht

oder auf der Seite des Justizportal des Bundes und der Länder: Formulare


Die Gerichtssprache ist deutsch. Im Bedarfsfall bringen Sie bitte einen Dolmetscher oder eine Person mit, die der deutschen Sprache mächtig ist.


Öffnungs- und Sprechzeiten

Antragsaufnahme Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausschließlich mit Termin.

Hinweis: Termine nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns telefonisch Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 08161-180 111 oder per E-Mail unter termine-ra@ag-fs.bayern.de.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.