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Amtsgericht Freising

Amtsgericht Freising

Beratungshilfe

Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.

Das Amtsgericht überprüft lediglich, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vorliegen. Eine Vermittlung an einen Rechtsanwalt findet nicht statt.
Der gewählte Anwalt muss eigenständig kontaktiert werden.

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen, § 49 a I BRAO.

Die Beratung durch Behörden (z.B. Schuldnerberatung, Jugendamt) ist vorrangig.

Des Weiteren ist die Beratungshilfe kein Instrument der allgemeinen Lebenshilfe, BVerfG, Kammerbeschluss v. 12.06.2007, 1 BvR 1014/07.

Weitere Informationen und einen Vorab-Check, ob für Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe (zu einer Wahrscheinlichkeit) vorliegen, finden Sie über folgenden Link

Formulare und Merkblätter

Broschüre Beratungs- und Prozesskostenhilfe

- Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

- Hinweisblatt Beratungshilfe

- Vergütungsabrechnung nach Bewilligung von Beratungshilfe

Dem Antrag auf Beratungshilfe müssen Einkommens- und Fixkostennachweise der letzten drei Monate beigelegt werden.

Über das BayernPortal steht folgendes Formular für Sie zur Verfügung und kann elektronisch an uns versandt werden: Antrag auf Beratungshilfe - BayernPortal

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an dem Online-Verfahren eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID https://id.bayernportal.de/de

Bitte beachten Sie: Verwenden Sie zur Einreichung beim Amtsgericht Freising ausschließlich diesen Link. Wenn Sie Formulare im BayernPortal bei anderen Gerichten einreichen, ist eine Weiterleitung und Bearbeitung des Antrags beim richtigen Gericht nicht sichergestellt.

Sprechzeiten des Bürgerservice

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich.

 
Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising

Telefon:    08161 / 180-120

Telefax:    08161 / 180-235 

E-Mail:     poststelle.buergerbuero@ag-fs.bayern.de

Aufgrund des Publikumsverkehrs ist während der Öffnungszeiten mit eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit zu rechnen.

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle!

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