Beratungshilfe
Beratungshilfe
wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Das Amtsgericht überprüft lediglich, ob die Voraussetzungen für die Gewährung
von Beratungshilfe vorliegen. Eine Vermittlung an einen Rechtsanwalt findet
nicht statt.
Der gewählte Anwalt muss eigenständig kontaktiert werden.
Der
Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene
Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus
wichtigem Grund ablehnen, § 49 a I BRAO.
Die Beratung durch Behörden (z.B. Schuldnerberatung, Jugendamt) ist vorrangig.
Des Weiteren ist die Beratungshilfe kein Instrument der allgemeinen
Lebenshilfe, BVerfG, Kammerbeschluss v. 12.06.2007, 1 BvR 1014/07.
Weitere Informationen und einen Vorab-Check, ob für Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe (zu einer Wahrscheinlichkeit) vorliegen, finden Sie über folgenden Link
Formulare und Merkblätter
- Broschüre Beratungs- und Prozesskostenhilfe
- Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
- Vergütungsabrechnung nach Bewilligung von
Beratungshilfe
Dem Antrag auf Beratungshilfe müssen Einkommens- und Fixkostennachweise der
letzten drei Monate beigelegt werden.
Über das BayernPortal steht folgendes Formular für Sie zur Verfügung und kann elektronisch an uns versandt werden: Antrag auf Beratungshilfe - BayernPortal
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an dem Online-Verfahren eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID https://id.bayernportal.de/de
Bitte beachten Sie: Verwenden Sie zur Einreichung beim Amtsgericht Freising ausschließlich diesen Link. Wenn Sie Formulare im BayernPortal bei anderen Gerichten einreichen, ist eine Weiterleitung und Bearbeitung des Antrags beim richtigen Gericht nicht sichergestellt.Sprechzeiten des Bürgerservice
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich.
Anschrift: Domberg 20, 85354
Freising
Telefon: 08161 / 180-120
Telefax: 08161 / 180-235
E-Mail: poststelle.buergerbuero@ag-fs.bayern.de
Aufgrund des Publikumsverkehrs ist während der Öffnungszeiten mit eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit zu rechnen.
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Weiterführende Informationen
zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der
Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle!