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Bayerischer Verfassungsgerichtshof

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof
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Datenschutz

  • Verantwortlicher für die Datenverarbeitung


    Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
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  • Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: der behördliche Datenschutzbeauftragte

    Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:

    Dienstliche Adresse:

    Datenschutzbeauftragter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs,
    Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München,
    E-Mail: datenschutzbeauftragter@olg-m.bayern.de.

    Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen in Verwaltungsangelegenheiten zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zum Gerichtsverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.


  • Zwecke der Datenverarbeitung


    Der Verfassungsgerichtshof verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung seines Rechtsprechungsauftrags, insbesondere für die Abwicklung der gerichtlichen Verfahren und die Dokumentation seiner Entscheidungen (justizielle Tätigkeit), und zur Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben (Justizverwaltung).


  • Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung


    Die personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere deren Art. 6 Abs. 1 Buchst. a), c) oder e), Abs. 2 und 3, in Verbindung mit dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) und dem Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG) verarbeitet.


  • Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten


    Im Rahmen seiner justiziellen Tätigkeit verarbeitet der Verfassungsgerichtshof personenbezogene Daten, die ihm die Beteiligten des gerichtlichen Verfahrens, die Äußerungsberechtigten oder Dritte übermittelt haben oder die er im Wege der Amtsermittlung selbst oder durch einen Beauftragten erhoben hat.


    Im Rahmen seiner Justizverwaltungstätigkeit verarbeitet der Verfassungsgerichtshof personenbezogene Daten, die ihm Dritte übermittelt haben oder die er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung seiner Aufgaben selbst oder durch einen Beauftragten erhoben hat.


    Kategorien der personenbezogenen Daten können insbesondere sein: Name, Unternehmens- oder sonstige Geschäftsbezeichnung, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Legitimationsdaten, Kontaktdaten, Bankverbindungen oder IT-Nutzungsdaten. Soweit es im Rahmen der justiziellen Tätigkeit erforderlich ist, können gemäß Art. 9 Abs. 2 Buchst. f) DSGVO auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO und gemäß Art. 10 DSGVO auch personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeitet werden.


  • Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten


    Im Rahmen der justiziellen Tätigkeit erhalten die Richterinnen und Richter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs Kenntnis von personenbezogenen Daten. Diese Daten werden unter Umständen auch den weiteren Verfahrensbeteiligten zur Wahrung deren Anspruchs auf rechtliches Gehör und den Äußerungsberechtigten übermittelt. Diese Daten können auch Dritten übermittelt werden, die der Verfassungsgerichtshof zur Erfüllung seines Rechtsprechungsauftrags heranzieht. Soweit im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfindet, können auch nicht am Verfahren beteiligte Dritte, die an der Verhandlung teilnehmen, Kenntnis von personenbezogenen Daten erhalten.


    Im Rahmen der Justizverwaltung erhalten die Richterinnen und Richter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs Kenntnis von personenbezogenen Daten. Diese Daten können im Wege der Amts- oder Rechtshilfe auf gesetzlicher Grundlage an andere Gerichte oder Behörden übermittelt werden.


    Eine Datenübermittelung in Länder außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) oder eine internationale Organisation erfolgt nur, soweit der Betroffene eingewilligt hat oder im Rahmen der jeweiligen Verfahren in Form einer gesetzlich erlaubten Rechtshilfe.


  • Dauer der Speicherung


    Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Aufgaben oder gesetzlichen Pflichten des Verfassungsgerichtshofs notwendig ist. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen regelmäßig gelöscht, soweit einzelne Daten nicht nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften zu archivieren oder dauerhaft aufzubewahren sind oder zur Beweissicherung, der Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungsfindung oder der Bearbeitung künftiger Verfahren dienen.


  • Rechte des Betroffenen


    Der von der Verarbeitung personenbezogener Daten Betroffene kann von dem Verantwortlichen (siehe oben unter 1) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO; Art. 10 BayDSG), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art. 18 DSGVO) verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO kann der Betroffene der Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO erfolgt, widersprechen. Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Betroffene jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Beschränkungen dieser Rechte können sich aus den im Einklang mit der DSGVO erlassenen Verfahrensvorschriften ergeben.


    Der Betroffene hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, soweit der Verfassungsgerichtshof personenbezogene Daten im Rahmen seiner Justizverwaltungstätigkeit verarbeitet. Aufsichtsbehörde ist die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de).

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