Menü

Lg-regensburg

Justiz ist für die Menschen da.

Rechtsantragstelle

Zuständigkeit

Beim Landgericht Regensburg ist sowohl für Straf- als auch Zivilsachen für rechtsuchende Bürger eine Rechtsantragstelle eingerichtet.
Aufgabe der Rechtsantragstelle ist es, in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen Anträge und Erklärungen formgerecht aufzunehmen. Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht.

Zur Rechtsberatung ist die Rechtsantragstelle nicht befugt. Diese kann grundsätzlich nur durch Personen erfolgen, denen von der zuständigen Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde; regelmäßig sind dies Rechtsanwälte.

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten des Landgerichts in Zivilsachen und Strafsachen. Sollte das Landgericht Regensburg unzuständig sein - dies gilt insbesondere für Beratungshilfeangelegenheiten -, wenden Sie sich bitte an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Das zuständige Amtsgericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder.

Beachten Sie auch die gesonderten Zuständigkeiten des Bürgerservice Justiz bei dem Amtsgericht Regensburg.

Erreichbarkeit und Hinweise

Die Rechtsantragstelle beim Landgericht Regensburg befindet sich im Hauptgebäude 

Kumpfmühler Straße 4,
93047 Regensburg
auf Zimmer 4 (Erdgeschoss).

Der Zugang erfolgt über das Amtsgerichtsgebäude in der Augustenstraße 3, 93049 Regensburg. Es finden Zugangskontrollen statt. 

Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. 

Bringen Sie in jedem Fall einen gültigen Personalausweis oder ein entsprechendes Ausweisdokument sowie alle eventuell notwendigen Dokumente und Unterlagen mit. 

Um Wartezeiten zu vermeiden und ggf. Zuständigkeiten zu klären, ist es empfehlenswert, vor persönlicher Vorsprache einen Termin zu vereinbaren:

0941 / 2003-284
0941 / 2003-730 
0941 / 2003-283


Verfahrensübersicht