Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerung ist eine besondere Art der Zwangsvollstreckung (Immobliliarvollstreckung). Die Zwangsversteigerungsabteilung ist im Hauptgebäude Ganghoferstraße 11 untergebracht.
> Zuständigkeit
Das Amtsgericht Kaufbeuren ist zuständig für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren von Immobilien, die im Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren gelegen sind.
Versteigerungen werden entweder im Wege der Zwangsvollstreckung (Vollstreckungsversteigerung) oder zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft (Teilungsversteigerung) durchgeführt. Die erstere wird von einem oder mehreren Gläubigern des Grundstückseigentümers betrieben, die letztere von den Miteigentümern selbst.
Bürgerinnen und Bürgern steht über das BayernPortal ( https://www.bayernportal.de/ ) ein Onlineformular zur elektronischen Stellung eines Antrages auf Teilungsversteigerung zur Verfügung.
Zwangsverwaltungsverfahren sind Verfahren auf Antrag eines Gläubigers zur Befriedigung einer titulierten Geldforderung aus den Erträgnissen (Miet- und Pachteinnahmen) des Grundbesitzes.
> Kontakt
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonnummer: 08341/801-301
Telefax: 08341/801-908
E-Mail: poststelle.vollstreckung@ag-kf.bayern.de
Informationen zu Versteigerungsterminen und -objekten (Gutachten etc.) finden Sie unter www.zvg-portal.de.
> Wichtige Hinweise