Zwangsvollstreckung
I. Kontakt
Geschäftsstellen (Serviceeinheiten)
A - E
Telefon: +49 (8151) 367-201
Zimmer 117 (1.OG)
F - Z
Telefon: +49 (8151) 367-216
Zimmer 110 (1.OG)
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens
Telefax: +49 (9621) 96241-3964
E-Mail: poststellevollstreckung@ag-sta.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.
II. Informationen:
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof): http://www.justiz.bayern.de/stmj_internet/gericht/ag/ho-zenvg
- Pfändung von Forderungen (z.B. Arbeitseinkommen)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
Zu allgemeinen Fragen zum Umgang mit Schulden oder zur Entschuldung können Sie sich unter http://www.meine-schulden.de informieren.
Für Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft sind die Gerichtsvollzieher zuständig.
III. Hinweise und Formblätter: