Familienverfahren
I. Kontakt
Geschäftsstellen (Serviceeinheiten)
Sofern Sie schon ein
Aktenzeichen haben, z.B. 001 F 234/22, richtet sich die Zuständigkeit der
Servicekraft nach den letzten beiden Endziffern, im Beispiel fett gedruckt:
Endziffer 00 - 21 Tel: +49 (8151) 367-136
Endziffer 22 - 39 Tel: +49 (8151) 367-135
Endziffer 40 - 61 Tel: +49 (8151) 367-131
Endziffer 62 - 83 Tel: +49 (8151) 367-134
Endziffer 84 - 99 Tel: +49 (8151) 367-137
Zimmer 29 - 33 (Erdgeschoss)
Telefax: +49 (9621) 96241-0845
E-Mail: : familiengericht@ag-sta.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.
II. Informationen
Der Familienrichter entscheidet ohne Rücksicht auf den Streitwert u.a. über:
- Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe
- Versorgungsausgleich
- Unterhaltspflicht gegenüber dem ehelichen und nichtehelichen Kind
- Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten
- Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung
- Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
- Sonstige Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen
- Kindschaftssachen
(z. B. elterliche Sorge, Umgang, Vormundschaft und Pflegschaft, Genehmigung
freiheitsentziehender Unterbringung)
- Abstammungssachen
- Adoptionssachen
- Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Gewaltschutzsachen
In den Verfahren Ehescheidungen, Güterrecht, Unterhalt und Scheidungsverbundverfahren besteht Anwaltszwang.
Ein Anwalt auf der Antragsgegnerseite ist im Scheidungsverfahren entbehrlich, wenn keine gegensätzlichen Anträge gestellt werden und kein gerichtlicher Vergleich beabsichtigt ist.
III. Hinweise und Formblätter
Zu Kindschaftssachen:
Beispiele für Hilfsmöglichkeiten (zu weiteren informieren Sie sich im Internet):
- Der vom Starberger Familiengericht, dem Jugendamt Starnberg und der Familienberatungsstelle entwickelte "Starnberger Wegweiser in Kindschaftssachen" ist Grundlage des Verfahrens zur Lösung von Sorgerecht- und/oder Umgangsstreitigkeiten.
- Erziehungsberatungssstelle Starnberg: Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises Starnberg - Landratsamt Starnberg (lk-starnberg.de)
- Jugendamt Starnberg: Jugendamt - Landratsamt Starnberg (lk-starnberg.de)
- Kurs Kinder im Blick: Kinder im Blick - richtet sich an Eltern in Trennung (kinder-im-blick.de)
Zu Gewaltschutz:
Beispiele für Hilfsmöglichkeiten (zu weiteren informieren Sie sich im Internet):
- Frauen helfen Frauen Starnberg e.V.: https://frauenhelfenfrauen-sta.de
- Weißer Ring: Starnberg (weisser-ring.de)
- Fachstelle TäterInnenarbeit: Fachstelle Täter*innenarbeit häusliche Gewalt Weilheim – Diakonie Rosenheim (dwro.de)