Amtsgericht Neu-Ulm
12.06.2026

97. Konferenz der Justizministerinnen und -minister in Hamburg / Schutz vor den Gefahren im digitalen Zeitalter / Kampf gegen Extremisten und Organisierte Kriminalität / Alle bayerischen Initiativen erfolgreich / Justizminister Eisenreich: "Ich freue mich, dass alle Vorschläge aus dem Freistaat eine Mehrheit gefunden haben."

Rechtspolitische Denkfabrik, Ort der Debatten und ein wichtiges Instrument, um die Ideen der Länder in die Bundesgesetzgebung einzubringen: Die 97. Justizministerkonferenz in Hamburg hat erneut wichtige Initiativen vorangebracht. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, zugleich Sprecher der unionsgeführten Länder (B-Seite): "Ich freue mich sehr, dass alle Vorschläge aus dem Freistaat eine Mehrheit gefunden haben."

Die bayerischen Initiativen im Einzelnen:

  1. Kampf gegen Anschläge von Extremisten auf kritische Infrastrukturen

Blackout in Teilen Berlins, brennende Autos in München: Sabotage-Akte haben in Deutschland und Europa eine neue Dimension erreicht. Die Justizministerkonferenz hat sich auf Bestreben von Bayern, Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen dafür ausgesprochen, den Strafrahmen für verfassungsfeindliche Sabotage von derzeit bis zu fünf auf bis zu zehn Jahre zu erhöhen. Außerdem sollen zusätzliche Ermittlungswerkzeuge wie die akustische Wohnraumüberwachung bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen zugelassen werden. Eisenreich: "Das deutsche Strafrecht und die zur Verfügung stehenden Ermittlungsinstrumente werden den Herausforderungen für die innere und äußere Sicherheit derzeit nicht immer gerecht und müssen dringend auf Reformbedarf geprüft werden."

  1. Organisierte Kriminalität im Visier

Organisierte Kriminalität verursacht in Deutschland Milliardenschäden und setzt Menschenleben aufs Spiel. Auf Initiative von Bayern, Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein setzt sich die Justizministerkonferenz dafür ein, Organisierte Kriminalität besser strafrechtlich zu erfassen. Die strafrechtlichen Regelungen zur Organisationskriminalität haben sich bislang als nicht hinreichend schlagkräftig erwiesen. Außerdem sollen die Täter(-banden) dort getroffen werden, wo es ihnen besonders weh tut: bei ihrem Vermögen. Eisenreich: "." Bayern schlägt Beweiserleichterungen für Fälle vor, in denen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass ein Gegenstand aus einer Straftat der Organisierten Kriminalität stammt.

  1. Schutz vor Missbrauch von Bankkarten

In vielen Geschäften ist es möglich, kleine Geldbeträge mit Karte ohne PIN-Authentifizierung zu zahlen. Das nutzen Täter, die unberechtigt in den Besitz von fremden Karten gelangen, immer wieder aus. Die Justizministerkonferenz unterstützt einen gemeinsamen Antrag von Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen, der den Schutz bei unbefugten Kartenzahlungen ohne PIN-Eingabe verbessern soll. Minister Eisenreich: "Beim Missbrauch von Bankkarten müssen wir strafrechtliche Lücken im Vermögensschutz schließen. Das gilt für das Zahlen mit Geldkarten, aber auch mit Smartphones oder Smartwatches."

  1. Effektive Strafen für den Diebstahl von Kryptowerten

Bitcoin und Co. sind zu einem Ziel für Kriminelle geworden. Im Gesetz fehlt jedoch eine umfassende Strafbarkeit für den Diebstahl von Kryptowerten. Diese Schutzlücke will die Justizministerkonferenz auf Vorschlag Bayerns schließen. Nach aktuellem Recht sind – je nach Einzelfall – nur Handlungen strafbar, die sich auf das Beschaffen des sogenannten 'privaten Schlüssels' beziehen. Der unbefugte Transfer der Kryptowerte wird dagegen nicht ausdrücklich von einer Strafnorm erfasst. "Das wollen wir ändern. Die Menschen erwarten zu Recht eine moderne Gesetzgebung, die den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht wird", so der bayerische Justizminister.

  1. Schutz von geistigem Eigentum für kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups erleichtern

Die Justizministerkonferenz will die Rahmenbedingungen für Innovationen für kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups verbessern. Dazu hatte Bayern zwei Maßnahmen vorgeschlagen: Der Anwendungsbereich für das sogenannte "Gebrauchsmuster" ("kleines Patent") soll auf Verfahrenserfindungen ausgeweitet werden. Zudem ist die Einführung einer Neuheitsschonfrist im Patentrecht geplant. Eisenreich: "Beim Schutz der Erfindungen sollten wir kleineren und mittleren Unternehmen sowie Start-ups keine Steine in den Weg legen."

  1. Fortsetzung der erfolgreichen Nachwuchskampagne der Länder

Die von allen 16 Bundesländern gemeinsam gestartete Initiative "Unser Recht braucht Dich" hat nach kurzer Zeit bereits mehr als zwei Millionen Menschen erreicht. Die Justizministerkonferenz setzt sich auf Initiative Bayerns mit Unterstützung aller Bundesländer dafür ein, die erfolgreiche Nachwuchskampagne (Link zur Website hier abrufbar) fortzusetzen. Der Bund wird gebeten, sich inhaltlich und finanziell zu beteiligen.

  1. Zuständigkeit der Staatsschutzkammer nur bei Staatsschutzbezug

Die Justizministerkonferenz unterstützt auch einen Antrag aus Bayern zur Zuständigkeit der Staatsschutzkammer. Diese ist immer häufiger für Verfahren ohne staatschutzrechtlichen Bezug zuständig. Die Bundesjustizministerin wird gebeten zu prüfen, wie § 74a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) entsprechend geändert werden kann.

Die Bilanz des bayerischen Justizministers: "Die 97. Justizministerkonferenz hat erneut wichtige Impulse nach Berlin gesendet. Wir bitten die Bundesjustizministerin, unsere Vorschläge zeitnah zu prüfen."

Hinweis:

Fotos sind unter Medienportal - Bayerisches Staatsministerium der Justiz verfügbar.

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