Amtsgericht Neu-Ulm
12.06.2026

Impulse für die Rechtspolitik - Justizministerkonferenz in Hamburg mit Beschlüssen zu sexualisierter Gewalt, Bekämpfung von extremistisch motivierten Anschlägen auf kritische Infrastruktur, Resilienz der Justiz

Im Mittelpunkt standen aktuelle rechtspolitische Themen und die vielfältigen Herausforderungen für Justiz und Rechtsstaat: In Hamburg haben die Länder und der Bund auf der Frühjahrstagung der Justizministerkonferenz beraten. Diese fand am 11. und 12. Juni in der historischen Speicherstadt unter Vorsitz der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina statt. Die Teilnehmenden der JuMiKo verabschiedeten rund 50 Beschlüsse zu einer Vielzahl von Themen.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: "Die intensiven Beratungen und die vielfältigen Initiativen zeigen, wie wichtig den Ländern und dem Bund dieser Austausch zu rechtspolitischen Themen ist. Wir setzen mit dieser Frühjahrstagung wichtige Impulse, die Themen sind unmittelbar relevant für die Gesellschaft und die einzelnen Menschen. Unsere Beratungen fanden in guter kollegialer Atmosphäre, konstruktiv und mit vielen gemeinsamen Beschlüssen über Parteigrenzen hinweg statt. Mir ist besonders wichtig, dass wir bei dem Thema sexualisierte Gewalt mit dieser Einigkeit ein starkes Signal gesetzt haben.“

Die Konferenz fordert auf Initiative von Hamburg und Niedersachsen eine Verlängerung der Verjährungsfrist für bestimmte Fälle der Vergewaltigung. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 verjähren bestimmte besonders gravierende Taten des § 177 Strafgesetzbuch, bei denen das Opfer keinen entgegenstehenden Willen äußern kann, bereits nach fünf Jahren – weil sie nur als Vergehen verfolgt werden. Gallina: "Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist kann dazu führen, dass die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. Viele Opfer zeigen eine solche Vergewaltigung nicht zeitnah an – aus Angst, Scham, Traumatisierung oder weil sie erst nach längerer Zeit davon erfahren. Wir müssen die Verjährungsfrist wieder erhöhen, um Opferschutz und Strafverfolgung zu stärken.“ Der Bund wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen.

Zudem sprach sich die Konferenz auf Initiative von Hamburg für eine Anzeigepflicht für schwere Sexualstraftaten aus. Diese Taten sollen demnach in § 138 Strafgesetzbuch aufgenommen werden – wie bereits Raub, Mord oder Hochverrat. Wer von solchen geplanten Taten erfährt und sie nicht anzeigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Senatorin: "Wir sehen zunehmend vor allem in Chatgruppen und Online-Plattformen, dass dort auch Pläne für Sexualverbrechen geschmiedet werden. Dass solche schweren Sexualdelikte – insbesondere zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen – nicht von allen angezeigt werden müssen, obwohl sie vielleicht noch verhindert werden könnten, ist ein klares Defizit des Gesetzes. Wir bitten die Bundesjustizministerin, eine Erweiterung des entsprechenden Straftatenkatalogs zu prüfen.“

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, zugleich Sprecher der unionsgeführten Länder (B-Seite): "Den Rechtsstaat zu bewahren und seine Resilienz zu stärken, bleibt eine gemeinsame Daueraufgabe von Bund und Ländern. Für einen wehrhaften Rechtsstaat braucht es auch eine personell gut ausgestattete Justiz und effiziente Verfahren. Ich freue mich, wenn die Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat bis zur Sommerpause auf den Weg gebracht wird."

Die Justizministerkonferenz hat sich auf Antrag von Sachsen und Baden-Württemberg intensiv mit einer Reform des § 188 StGB auseinandergesetzt. Eisenreich: "Strafbarer Hass und Hetze haben sich zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickelt. Die Strafbarkeit der Beleidigung von Politikerinnen und Politikern richtet sich wie bei allen Bürgerinnen und Bürgern schon bisher nach § 185 StGB. Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker müssen dabei in einer freiheitlichen Demokratie schon bisher mehr aushalten als andere. § 188 StGB sieht bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen einen höheren Strafrahmen vor. Die Erfahrungen aus der Strafverfolgungspraxis zeigen, dass die Erweiterung des § 188 StGB auf Fälle der Beleidigung teilweise zu Unsicherheiten über die Reichweite der Regelung geführt hat. § 188 Abs. 1 StGB soll künftig auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker beschränkt werden."

Im Kampf gegen extremistische Anschläge auf kritische Infrastrukturen soll auf Initiative von Bayern, Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen geprüft werden, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verfolgung von extremistisch motivierten Straftaten verbessert werden können. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich für eine Erhöhung des Strafrahmens der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 StGB) von 5 auf 10 Jahre und eine Erweiterung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse, etwa zur akustischen Wohnraumüberwachung ausgesprochen. Eisenreich: "Die Anschläge in Berlin, Bayern und Baden-Württemberg haben gezeigt, welche gravierenden Auswirkungen solche Straftaten haben können. Das Strafrecht muss daher auf Reformbedarf geprüft werden."

Das gilt auch für den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Sie verursacht allein in Deutschland Milliardenschäden und setzt Menschenleben aufs Spiel. Bislang gibt es jedoch keinen Straftatbestand im Gesetz, der Organisierte Kriminalität als solche unter Strafe stellt. Die Konferenz fordert, das Phänomen strafrechtlich besser zu erfassen und außerdem das Abschöpfen illegalen Vermögens zu erleichtern. Eisenreich: "Wir müssen die Täter dort treffen, wo es ihnen besonders weh tut: bei ihrem Vermögen."

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen weltweit unter Druck – eine Entwicklung, die auch vor der Justiz nicht Halt macht. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Daher bittet die Konferenz die Bundesministerin der Justiz, zu prüfen, ob und in welcher Weise nationale Regelungen für einen besseren Schutz von internationalen und nationalen Einrichtungen der Justiz in Deutschland vor Drittstaatsanktionen in Betracht kommen. "Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz sind Angriffe auf die Grundpfeiler unserer Demokratie. Wir müssen daher alles in unserer Macht Stehende tun, um die Justiz resilient und handlungsfähig zu erhalten“, betonte Dr. Wahlmann.

Ein weiterer Schritt zur Stärkung der Resilienz der Justiz ist durch den Beschluss zur Änderung der Bundesnotarordnung gemacht worden. Die Länder bitten den Bund, dass Notarinnen und Notare künftig – auch mit ihrem Amtseid – verpflichtet werden, dass sie jederzeit die Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung bieten.

Dr. Wahlmann: "Als Demokratinnen und Demokraten ist es unsere Pflicht, unseren Rechtsstaat wehrhaft zu machen und gegen Angriffe von Demokratiefeinden zu verteidigen – von außen und erst recht von innen. Notarinnen und Notare nehmen originäre Staatsaufgaben wahr. Es ist daher zwingend geboten, dass sie jederzeit die Gewähr dafür bieten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren. Die Bundesnotarordnung sieht dies derzeit nicht vor – das muss dringend geändert werden.“

Darüber hinaus hat die Konferenz erneut eindringlich auf den Abschluss des "Pakts für den Rechtsstaat“ zwischen Bund und Ländern hingewirkt; dieser steht auf der kommenden Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten Ende des Monats zur Beratung an. Dr. Wahlmann: "Die Justiz als dritte Staatsgewalt ist eine tragende Säule unseres demokratischen Rechtstaats. Um sie resilient und in der Lage zu halten, auch zukünftig in angemessener Zeit zu gerechten Entscheidungen kommen, ist ein gemeinsamer Kraftakt der Länder und des Bundes unabdingbar. Wir brauchen daher eine massive personelle Verstärkung der Justiz, gemeinsame Anstrengungen für die weitere Digitalisierung und die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahren.“

Alle Beschlüsse der Konferenz sind online abrufbar unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/jumiko/beschluesse-1126038. Lizenzfreie Pressebilder sind erhältlich über pressestelle@justiz.hamburg.de.

Rückfragen der Medien

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg

Pressestelle

Dennis Sulzmann

Telefon: 040 42843 3143

E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Dr. Carmen Remke

Pressesprecherin

Telefon: 089 5597 3111

E-Mail: presse@stmj.bayern.de

Niedersächsisches Justizministerium

Verena Brinkmann

Pressesprecherin

Telefon: 0511 – 120 5077

Email: verena.brinkmann@mj.niedersachsen.de

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

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