Amtsgericht Neu-Ulm
11.06.2026

Achter Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich heute in Hamburg zu ihrem achten Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen. Bei dem Treffen wurde über anstehende Vorhaben zur Förderung der Digitalisierung der Justiz gesprochen. Bundesjustizministerin Hubig hat darüber berichtet, wie die Planung der Projekte zur Digitalisierung der Justiz voranschreitet, die ab 2027 vom Bund mitfinanziert werden sollen. Bund und Länder bereiten derzeit den Abschluss eines neuen Pakts für den Rechtsstaat vor. Der Bund ist bereit, in diesem Rahmen 210 Millionen Euro für Projekte zur Digitalisierung der Justiz bereitzustellen. Auch haben die Ministerinnen und Minister über die Empfehlungen der Reformkommission "Zivilprozess der Zukunft" gesprochen – und darüber, wie diese technisch umgesetzt werden können.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: "Die Bund-Länder-Digitalgipfel sind als gemeinsames Format entscheidend dafür, dass Bund und Länder bei vielen Projekten zur Digitalisierung der Justiz gut zusammenarbeiten. Mit dem neuen Pakt für den Rechtsstaat wollen wir diese Erfolgsgeschichte fortschreiben. Die Verhandlungen stehen vor dem Abschluss, die Digitalisierung der Justiz soll im neuen Pakt eine zentrale Rolle einnehmen. Rund 210 Millionen Euro will der Bund bis 2029 für die Digitalisierung der Justiz bereitstellen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass diese Investitionen für die Bürgerinnen und Bürger auch schnell unmittelbar spürbar werden – in Form einer Justiz, die technologisch auf der Höhe der Zeit und möglichst einfach zugänglich ist."

Anna Gallina, Justizsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg und Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2026, erklärt: "Der Digitalgipfel hat sich als regelmäßiges Austauschformat zu den Digitalisierungsthemen der Justiz bewährt. Neben dem eJustice-Rat steht der Gipfel sinnbildlich dafür, dass die Justizressorts von Bund und Ländern bei der Digitalisierung am selben Strang ziehen – mit dem Ziel, die Vorteile und Chancen digitaler Anwendungen bestmöglich, das heißt sinnvoll, effektiv und natürlich rechtssicher für die Justiz zu nutzen. Digitalisierung im Dienst des freiheitlichen Rechtsstaats ist die Devise, an der wir uns orientieren. Ich begrüße ausdrücklich, dass Bund und Länder hier zusammenstehen und zusammen agieren. Dass der neue Pakt für den Rechtsstaat nun auf den Weg gebracht wird, ist eine gute Nachricht. Der Pakt wird dazu beitragen, dass wir die Digitalisierung der Justiz entscheidend voranbringen. Es ist gut, dass der Bund sein Commitment aus dem ersten Pakt für den Rechtsstaat und aus der noch laufenden Digitalisierungsinitiative fortsetzen will."

Dr. Kathrin Wahlmann, Niedersächsische Justizministerin, erklärt: "Der Digitalgipfel ist ein Erfolgsprojekt der Länder und des Bundes – die Justizressorts der 16 Bundesländer und das Bundesministerium der Justiz sind dadurch bereits auf dem richtigen Weg hin zu gemeinsamen digitalen Lösungen. Die Justiz ist Länderaufgabe - wir tragen nicht nur die Verantwortung für das Funktionieren der Gerichte und Staatsanwaltschaften, sondern wir bringen auch die Expertise mit. Eine echte, zukunftsgerichtete Digitalisierung der Justiz gelingt aber nur, wenn wir nicht nebeneinander her, sondern gemeinsam daran arbeiten. Die Zeiten, in denen jedes Bundesland für sich eine eigene IT-Lösung erarbeitet hat, müssen ein für alle Mal ein Ende haben. Das Internet macht nicht vor der Landesgrenze halt. Wir brauchen zeitnah bundeseinheitliche, resiliente Systeme, die auch für alle anderen Akteurinnen und Akteure nutzbar sind. Dafür benötigen wir dringend die Digitalsäule des Paktes für den Rechtsstaat."

Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz des Freistaats Bayern, erklärt: "Entscheidend ist jetzt, dass die Mittel aus der Digitalsäule des Pakts für den Rechtsstaat zielgerichtet eingesetzt und die Vorhaben zügig umgesetzt werden. Das Geld muss ohne unnötige Bürokratie bei den richtigen Projekten ankommen, insbesondere auch bei den länderübergreifenden Entwicklungsverbünden GeFa, AuRegis und dabag. Digitalisierung, moderne Verfahrensordnungen und eine leistungsfähige IT-Architektur gehören dabei zusammen. Neben weiteren Investitionen brauchen wir die zeitnahe Reform des Zivilprozesses, um schlankere und schnellere Verfahrensabläufe zu erreichen. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung besser nutzen."

Die Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern wurden 2023 auf Initiative von Staatsminister Eisenreich ins Leben gerufen. Sie haben das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Digitalisierung zu verbessern und die Digitalisierung der Justiz gemeinsam strategisch zu planen. Auf dem ersten Bund-Länder-Digitalgipfel haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Digitalgipfel mindestens einmal pro Jahr anlässlich der Justizministerkonferenz (JuMiKo) stattfinden soll.

Der Bund unterstützt die Digitalisierung der Justiz der Länder schon seit einigen Jahren. Bis Ende 2026 erfolgt dies im Rahmen der sog. Digitalisierungsinitiative für die Justiz. Viele Projekte – etwa die Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud und das zivilgerichtliche Online-Verfahren – werden derzeit bereits umgesetzt. Der Bund stellt, in dieser Legislaturperiode 210 Millionen Euro zur Verfügung, um laufende Projekte zur Digitalisierung der Justiz und neue Projekte zu finanzieren. Das wird Teil eines neuen Pakts für den Rechtsstaat sein, den Bund und Länder gemeinsam schließen wollen, um die Justiz zu stärken. Neben der Digitalisierung der Justiz soll mit dem neuen Pakt für den Rechtsstaat auch die personelle Ausstattung der Justiz verbessert werden. Außerdem sollen die Verfahrensordnungen modernisiert werden.

Die Bundesmittel, die im Rahmen des neuen Pakts für den Rechtsstaat für die Digitalisierung der Justiz bereitgestellt werden sollen, sollen aus dem sogenannten "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität" bezogen werden. Für die Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen gelten besondere Anforderungen an die Wirkungsmessung und die Erfolgskontrolle.

Zum nächsten Bund-Länder-Digitalgipfel werden Bund und Länder im Herbst 2026 zusammenkommen.

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