Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf des Gesetzes zur Speicherung von IP-Adressen / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Die Verpflichtung der Internetzugangsanbieter zur zeitlich begrenzten Speicherung von IP-Adressen ist richtig, wichtig und überfällig."
Das Bundeskabinett hat heute (22. April) den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren beschlossen. Danach müssen Internetzugangsanbieter die IP-Adressen und Portnummern ihrer Kunden verpflichtend für drei Monate speichern. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Das ist ein wichtiger Schritt für unsere Ermittlerinnen und Ermittler, die im Kampf gegen Kinderpornografie im Einsatz sind. IP-Adressen sind oft ein wichtiger, zum Teil der einzige Ermittlungsansatz. Die Verpflichtung der Internetzugangsanbieter zur zeitlich begrenzten Speicherung von IP-Adressen ist daher richtig, wichtig und überfällig."
Es geht bei dieser Speicherpflicht nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten, die die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen ermöglichen. Eisenreich: "Ich will keinen Überwachungsstaat. Unsere Ermittler brauchen aber die zeitlich befristete Möglichkeit, Täter über gespeicherte IP-Adressen zu ermitteln. Fehlende IP-Adressenspeicherung kann auch dazu führen, dass Straftaten nicht aufgeklärt und teils schwere Straftaten wie laufender Kindesmissbrauch oder terroristische Anschläge nicht gestoppt werden können."
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?