Amtsgericht Neu-Ulm
17.04.2026

Schutz vor digitaler Gewalt / Bundesjustizministerin legt Referentenentwurf vor / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Digitale Gewalt ist reale Gewalt und muss konsequent geahndet werden. Es ist gut, dass wichtige Forderungen aus Bayern aufgegriffen werden. Was fehlt, ist ein Straftatbestand zum Identitätsmissbrauch."

Die Bundesjustizministerin hat heute (17. April) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vorgelegt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Der Schutz von Mädchen und Frauen duldet keinen Aufschub. Bayern hat deshalb den Bund seit Jahren mit zahlreichen Initiativen aufgefordert, neue Phänomene wie Rachepornos, Deepfakes oder Cybermobbing rechtssicher zu regeln. Ich freue mich, dass nun wichtige Forderungen aus Bayern aufgegriffen werden. Was fehlt, ist allerdings eine Regelung zum Identitätsmissbrauch."

Keine Regelung zum Identitätsmissbrauch

Kriminelle schlüpfen im Internet in die Identität einer anderen Person, um dann Dritte finanziell auszunehmen oder den Ruf ihrer Opfer zu ruinieren. Bayern hatte im vergangenen November einen neuen Straftatbestand zum Identitätsmissbrauch bei der Justizministerkonferenz gefordert (weitere Informationen hier abrufbar). Der Vorschlag wurde bislang nicht aufgegriffen. Eisenreich: "Die aktuelle Debatte um Deepfake-Pornografie und weit verbreitete Cybercrime-Betrugsmethoden durch Nutzung von Fake-Profilen zeigt, dass Handlungsbedarf besteht." Aktuell werde das Unrecht nur lückenhaft erfasst. "Daten und Informationen über Personen sind im Zeitalter der sozialen Medien häufig frei im Internet zugänglich. Damit wächst die Gefahr, Opfer von Identitätsdiebstahl und in der Folge von Identitätsmissbrauch zu werden", warnt Minister Eisenreich. Die Schweiz habe den Identitätsmissbrauch im Jahr 2023 als neuen Straftatbestand mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe eingeführt. Binnen eines Jahres sind dort nach Medienberichten bereits über tausend Fälle angezeigt worden.

Schutz vor Deepfakes

Bereits 2021 hatte Eisenreich den strafrechtlichen Schutz vor Deepfakes erstmals bei der Justizministerkonferenz thematisiert. 2024 forderte Bayern in einer Bundesratsinitiative einen neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch, um den strafrechtlichen Schutz vor sexualisierten KI-Bildern und anderen Deepfakes zu stärken (Pressemitteilung hier abrufbar). Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf zu. Durch das vorzeitige Ampel-Aus wurde er aber nicht mehr im Bundestag behandelt. Im Juli 2025 hat ihn der Bundesrat erneut beschlossen. Eisenreich: "Ich begrüße es sehr, dass das Bundesjustizministerium die Ankündigung zum Thema bildbasierte sexualisierte Gewalt aus dem Koalitionsvertrag nun umsetzt. Mich überrascht, dass viele von der Dimension des Problems so überrascht sind."

Bayern wird sich in die inzwischen engagiert geführte Debatte und das anstehende Gesetzgebungsverfahren konstruktiv einbringen. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte wichtig:

  • Höhere Strafen. Der Entwurf sieht für sexualisierte Deepfakes Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor. Minister Eisenreich: "Das ist zu wenig. Der Strafrahmen bspw. bei pornografischen Deepfakes sollte dem einer Körperverletzung in der realen Welt entsprechen. Digitale Gewalt ist reale Gewalt und muss konsequent verfolgt und geahndet werden." Eisenreich hatte für schwerwiegende Fälle, in denen pornografische Deepfakes im Internet verbreitet werden, bis zu fünf Jahre Haft gefordert.

  • Schutzlücken beseitigen. Für zu hoch hält Minister Eisenreich dagegen die Hürden bei der Strafvorschrift für nicht sexualisierte Deepfakes. Eisenreich: "Nach dem Entwurf müssen Deepfakes geeignet sein, dem Ansehen der Person erheblich zu schaden. Damit werden Phänomene wie Voice-Cloning beim Enkeltrick oder CEO-Betrug nicht erfasst. Wir brauchen hier nicht einen weiteren Ehrschutztatbestand, sondern einen effektiven Schutz vor täuschend echter Falschdarstellung."

Eisenreich hält es darüber hinaus für notwendig, die Betreiber von Online-Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. "Es geht nicht, dass Milliarden-Gewinne privatisiert, aber Probleme für Demokratie und Rechtsstaat sozialisiert werden", so der Minister.

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