Amtsgericht Neu-Ulm
26.03.2026

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stellt Gesetzentwurf vor / Richtervorbehalt kommt / "Besondere Schutzräume" und weiteres Pilotprojekt geplant / Staatsminister Eisenreich stellt 5-Säulen-Konzept zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug vor / Einrichtung einer dritten psychiatrischen Abteilung

Drei Monate nach der Übergabe des Abschlussberichts der bgH-Kommission Mitte Dezember 2025 stellte Justizminister Eisenreich einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung von wichtigen Empfehlungen der bgH-Kommission im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags vor. Minister Eisenreich: "Recht und Gesetz gelten für alle und sie gelten überall. Die Würde des Menschen ist unantastbar, auch im Justizvollzug. Neben der lückenlosen Aufklärung der Vorwürfe geht es auch um Konsequenzen daraus, wie z. B. bessere Kontrollen und Standards für die besonders grundrechtssensiblen Unterbringungen in den besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände (bgH). Ich danke der Kommission für die intensive Arbeit und die wertvollen Vorschläge und Impulse."

Außerdem stellte Staatsminister Eisenreich im Landtag ein 5-Säulen-Konzept zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug vor, in dem die konzeptionellen Überlegungen und bereits ergriffenen Maßnahmen des Staatsministeriums der Justiz mit den Empfehlungen der Kommission zusammengeführt wurden.

I. Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes

In dem vorgestellten Gesetzentwurf werden folgende Empfehlungen der bgH-Kommission aufgegriffen:

  • Einführung eines Richtervorbehalts für bgH-Unterbringungen von mehr als 72 Stunden. Staatsminister Eisenreich hat sich bereits frühzeitig für die Einführung eines Richtervorbehalts ab einer gewissen Dauer der Unterbringung im bgH ausgesprochen. Die Kommission hatte daher auch den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine praktikable Umsetzung zu erarbeiten. Die Kommission befürwortet einen Richtervorbehalt mehrheitlich ab einer Dauer von mehr als 72 Stunden. Das Justizministerium setzt diesen Vorschlag nun um. Minister Eisenreich: "Bei der Unterbringung in den besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände handelt es sich um einen äußerst grundrechtssensiblen Bereich. Ich halte es daher für notwendig, mit dem Richtervorbehalt eine Kontrollinstanz zur Überprüfung der Maßnahmen nach 72 Stunden einzuführen."

  • Flucht- und Befreiungsgefahr künftig kein Anordnungsgrund mehr. Auf Anregung der bgH-Kommission sollen die Anordnungsgründe für eine bgH-Unterbringung angepasst werden. Die Flucht- und Befreiungsgefahr werden künftig kein Grund mehr für eine bgH-Unterbringung sein. Hierfür stehen andere weniger eingriffsintensive Maßnahmen zur Verfügung.

  • Informationsrecht der Verteidigung bei bgH-Unterbringung. Wie von der Kommission vorgeschlagen, soll Gefangenen während bgH-Unterbringungen auch gesetzlich die Möglichkeit gewährt werden, ihre Verteidiger zu informieren, um ggf. eine gerichtliche Überprüfung der Unterbringung herbeizuführen.

  • Verbesserte Kommunikation zwischen Berufsgeheimnisträgern. Um einen umfassenden Austausch zwischen Ärzten und Psychologen zu ermöglichen, wird auf Vorschlag der Kommission eine neue Regelung geschaffen und die bislang bestehenden Datenschutzvorgaben geändert.

II. Umsetzung weiterer Empfehlungen

  • "Besondere Schutzräume". Die Empfehlung der Kommission, "besondere Schutzräume" als neue Kategorie und milderes Mittel zur bgH-Unterbringung zu schaffen, wird auf Ebene der Verwaltungsvorschriften umgesetzt. Im Zuge einer Pilotierung wurde im Februar 2026 in der JVA Augsburg-Gablingen ein Suizidpräventionshaftraum geschaffen. Die Pilotierung wird auf die JVA Bernau und die AHE Hof ausgeweitet.

  • Berichts- und Dokumentationspflichten. Zur Überarbeitung der Berichts- und Dokumentationspflichten wurde eine Praxisarbeitsgruppe eingesetzt, die am 10. März 2026 bereits das erste Mal getagt hat.

  • Überarbeitung der "Empfehlungen für den Bau von Justizvollzugsanstalten". Das Justizministerium wird außerdem die "Empfehlungen für den Bau von Justizvollzugsanstalten“ etwa zu Lage, Größe, Bodenbelag, Wänden und Fenstern von bgHs überarbeiten.

III. 5-Säulen-Konzept zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung

Staatsminister Eisenreich stellte heute im Rechtsausschuss auch das 5-Säulen-Konzept zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug vor.

Im Wesentlichen:

  • Erweiterung der Kapazitäten der psychiatrischen Versorgung. Das Staatsministerium der Justiz wird das von der bgH-Kommission empfohlene 1%-Ziel umsetzen und insgesamt rund 100 Plätze in den psychiatrischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stellen.

    • Dazu werden die vorhandenen Kapazitäten in den beiden bestehenden psychiatrischen Abteilungen Straubing und Würzburg ausgeschöpft.

    • Außerdem wird in der Justizvollzugsanstalt München eine dritte psychiatrische Abteilung eingerichtet. Die hierfür erforderlichen Stellen und Haushaltsmittel sind bereits im Entwurf des Haushaltsgesetzes für den Doppelhaushalt 2026/27 enthalten. Die notwendigen Räumlichkeiten werden aktuell geschaffen und ausgestattet und sollen im Jahr 2027 zur Verfügung stehen.

  • Weitere Psychiaterstellen. In den psychiatrischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten Straubing und Würzburg konnten im vergangenen Jahr zwei Stellen für Fachärzte für Psychiatrie nachbesetzt werden. Eine weitere Stelle wird ab 1. April 2026 besetzt sein. Außerdem wird jeweils eine neue Psychiaterstelle für die psychiatrischen Abteilungen in den Justizvollzugsanstalten Straubing und Würzburg zusätzlich geschaffen.

  • Finanzielle Anreize. Das Justizministerium hat die Attraktivität des Justizvollzugs für medizinische Fachkräfte weiter erhöht. Bereits im Jahr 2024 wurde die Pflegezulage auch für verbeamtete Pflegerinnen und Pfleger eingeführt. Die Zahlung eines Zuschlags zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten ist seit 1. Januar 2026 möglich.

  • Ausbau der Kooperationen. Das Staatsministerium der Justiz will die Kooperationen zwischen psychiatrischen Kliniken und den Justizvollzugsanstalten weiter ausbauen und hierfür Mustervereinbarungen entwickeln. Der dazu notwendige Dialog etwa mit dem Verband der Bayerischen Bezirke, den Bezirkskliniken und der Bayerischen Landesärztekammer wurde bereits aufgenommen. Ein Runder Tisch mit den maßgeblichen Beteiligten hat bereits am 24. März 2026 stattgefunden.

  • Ausbau der Telemedizin. Außerdem wurde das bestehende Angebot der Telemedizin, das bereits für alle Justizvollzugsanstalten die Telepsychiatrie umfasst, um die Telepsychotherapie erweitert. Die Telepsychotherapie wurde in drei Justizvollzugsanstalten erfolgreich pilotiert und zum 1. Januar 2026 auf alle Justizvollzugsanstalten ausgeweitet.

  • Weitere, schnell umsetzbare Empfehlungen der Kommission werden aufgegriffen:

    • Die Pilotierung der Belastungs- und Suizidrisikoliste (BSL) wird zügig ausgewertet und bei Erfolg auf alle Justizvollzugsanstalten ausgeweitet.

    • Das Fortbildungsangebot für Bedienstete zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen wird ausgebaut.

    • Außerdem werden Ärzte noch stärker in die ministerielle Fachaufsicht eingebunden.

Der Justizvollzug wurde insbesondere in den letzten Jahren mit einem spürbaren Anstieg der Zahl psychisch auffälliger Gefangener konfrontiert. Grund dafür sind zum Teil psychische Erkrankungen. Ein Teil der psychischen Auffälligkeiten ist auf die Abhängigkeit von Suchtmitteln zurückzuführen. Rund 53 % aller bayerischen Gefangenen haben einen Suchtmittelhintergrund (Stand: 31. März 2025). Erschwert wurde die Lage durch eine Gesetzesänderung des § 64 StGB, die am 1. Oktober 2023 in Kraft trat. Durch die Reform sind die Anforderungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt des Maßregelvollzugs deutlich gestiegen. Dadurch ist der Justizvollzug mit einer Zunahme von Straftätern mit Suchtmittelhintergrund konfrontiert.

Ein geringer Teil der psychisch auffälligen Gefangenen verursacht besonders große Probleme und bindet erhebliche Kapazitäten. Die Folgen für das tägliche Vollzugsleben sind beträchtlich. Staatsminister Eisenreich: "Ich bedanke mich deshalb ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzugs, die unter schwierigen Bedingungen jeden Tag elementar Wichtiges für die Sicherheit in unserem Land leisten."

Der Fachkräftemangel macht vor dem Justizvollzug nicht halt. Auch in dem von der Kommission erwähnten zweiten bayerischen Psychiatriebericht des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention wird festgestellt, dass sich der Fachkräftemangel durch alle Bereiche der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zieht. Laut dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) gaben zum Jahreswechsel 2022/2023 77 % der psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäuser sowie Allgemeinkrankenhäuser mit psychiatrischer oder psychosomatischer Fachabteilung Probleme bei der Besetzung ärztlicher Stellen an.

Der Minister: "Es ist unsere Aufgabe, eine angemessene psychiatrische Versorgung der Gefangenen sicherzustellen. Durch die geplanten und zum Teil bereits umgesetzten Maßnahmen werden wir die psychiatrische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten spürbar verbessern. Es ist aber nicht möglich, aus Justizvollzugsanstalten psychiatrische Kliniken zu machen. Der Abschlussbericht der Kommission enthält viele gute Vorschläge, skizziert aber in Teilen einen Goldstandard, der aufgrund der demographischen Entwicklung, des Fachkräftemangels und der angespannten Wirtschafts- und Haushaltslage in der Realität nicht umsetzbar ist."

Hintergrund zum Gesetzgebungsverfahren:

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes wurde am 10. März 2026 vom Ministerrat gebilligt. Derzeit findet die Verbandsanhörung statt. Nach der zweiten Kabinettsbefassung werden wir den Gesetzentwurf Ende April dem Landtag formell zuleiten.

Hintergrund zu den wesentlichen Maßnahmen:

Zu den wesentlichen Maßnahmen, die Staatsminister Eisenreich bereits angeordnet und umgesetzt hat:

  • Im Ministerium wurde zum 6. November 2024 ein neues Referat eingerichtet, in dem die Aufsicht über die besonders grundrechtssensiblen Bereiche zentral gebündelt wurde. Durch dieses Referat werden nun auch unangekündigte Besuche bei den Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Zwischenzeitlich wurden alle bayerischen Justizvollzugsanstalten mindestens einmal unangekündigt besucht.

  • Die bestehende Software "IT-Vollzug" wurde bereits weiterentwickelt und Verbesserungen programmiert. Es werden nun noch mehr Angaben (z. B. automatische Berechnung der Dauer der Unterbringung im bgH, Anordnungsgrund) erfasst. Die Anordnung von Einzelhaft und Absonderung wird nun ebenfalls statistisch auswertbar erfasst.

  • Auch alle eingehenden Beschwerden werden nun statistisch genau erfasst, um Auffälligkeiten besser zu erkennen und bei Bedarf schneller reagieren zu können.

  • Die Berichtspflichten an das Ministerium wurden verschärft. Über die bereits geltende Berichtspflicht nach Ablauf des dritten Tages hinaus müssen die Anstalten unverzüglich berichten, wenn während der Unterbringung eines Gefangenen im bgH ein zur Mindestausstattung gehörender Gegenstand vorenthalten oder entnommen wird. Über eine über drei Tage andauernde Unterbringung ist wie bisher unverzüglich und so lange die Unterbringung andauert, nun spätestens alle drei Tage, zu berichten.

  • Zusätzlich zu der bislang schon erfolgten Prüfung der einzelnen Eingaben, Beschwerden und Berichte findet auf der Grundlage der neuen statistischen Erfassung ein monatliches Monitoring statt. Statistische Übersichten, u. a. hinsichtlich Eingaben und Beschwerden sowie Unterbringungen im besonders gesicherten Haftraum in den bayerischen Justizvollzugsanstalten werden den jeweils zuständigen parlamentarischen Anstaltsbeiräten halbjährlich zur Verfügung gestellt.

  • Es wurden zusätzliche neue verbindliche Standards für die Ausstattung dieser Hafträume, für die Berichte über die Unterbringung im bgH sowie für die Erfassung in der Software "IT-Vollzug" festgelegt.

  • Hinsichtlich der weiteren vom Staatsministerium der Justiz ergriffenen Maßnahmen wird auf den Abschlussbericht an den Bayerischen Landtag vom 13. März 2025 (S. 30 ff.) verwiesen.

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