Amtsgericht Neu-Ulm
30.01.2026

Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und höhere Strafen bei Geheimdienst-Spionage / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Ich begrüße den Beschluss. Das Staatsschutzstrafrecht sollte aber auch an weiteren Stellen auf Reformbedarf überprüft werden."

Der Bundestag hat gestern (29. Januar) den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit beschlossen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Hybride Bedrohungen, gerade auch in Form von Spionage, haben sich zu einer ernsthaften Gefahr für unsere Demokratie entwickelt und werden gezielt eingesetzt, um Konflikte und Unsicherheit in Europa zu schüren. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass der Strafrahmen für die geheimdienstliche Agententätigkeit auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe angehoben wird. Darüber hinaus sollte das Staatsschutzstrafrecht aber auch an weiteren Stellen auf Reformbedarf überprüft werden. Viele Straftatbestände stammen noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Sie müssen auch den Bedrohungen der heutigen Zeit gerecht werden."

Bayern und Niedersachsen hatten bei der Justizministerkonferenz im vergangenen Herbst in Leipzig in einem Reformpaket zum Schutz vor hybriden Bedrohungen gefordert, auch das Auskundschaften von Tatorten oder potenziellen Opfern zur Vorbereitung einer terroristischen Straftat unter Strafe zu stellen. Eisenreich: "Auch diese Handlungen scheinen zunehmend von geheimdienstlichen Akteuren auszugehen. Bislang fehlt eine passende Strafvorschrift. Die bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus musste deshalb bereits ein Verfahren einstellen."

Der Minister begrüßt auch die gestern vom Bundestag beschlossene Einführung der Versuchsstrafbarkeit für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Minister Eisenreich: "Es ist gut, dass dies nun umgesetzt wird. Bayern hatte gemeinsam mit weiteren Ländern bereits bei der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2018 vorgeschlagen, diese Strafbarkeitslücke zu schließen."

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