Amtsgericht Neu-Ulm
19.06.2012

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert Erweiterung der Instrumente gegen unlautere Kaffeefahrten / Verzehnfachung der Geldbußen / "Wer so übel abzockt, muss die Konsequenzen auch spüren!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk will eine Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums gegen Kaffeefahrten. "Dabei geht es häufig genug um nichts anderes als um mit Verkaufsveranstaltungen kombinierte Busreisen, bei denen mit zum Teil aggressiven Verkaufsmethoden Waren abgesetzt werden", so Merk, "und zwar zu völlig überteuerten Preisen. Die Opfer sind häufig genug Senioren, die mit irreführender Werbung, Gewinnerversprechen oder einfach nur der Aussicht auf eine geselligen Ausflug angelockt werden. Diese Menschen zu schützen, das ist mir ein wichtiges Anliegen."

Die Ministerin schlägt vor, zugleich an mehreren Stellschrauben zu drehen, um diesem Gebaren einen Riegel vorzuschieben: "Was wir brauchen, ist eine Ausweitung der Anzeigepflicht für Kaffeefahrten und eine Verpflichtung zur zuverlässigen Identifizierung der Veranstalter, um nachher die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern. Verstößt jemand dagegen, fordere ich eine Verzehnfachung der Geldbuße auf 10.000 Euro. Ebenso bei Verstößen gegen ein Verkaufsverbot, wie es zum Beispiel für Bestrahlungslampen oder Ultraschallgeräte besteht. Hier sollten bis zu 25.000 Euro möglich sein. Die Geldbuße muss so empfindlich sein, dass sich der Verstoß gegen das Gesetz nicht mehr rentiert. Wer so übel abzockt, muss die Konsequenzen auch spüren!"

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