Amtsgericht Neu-Ulm
30.05.2012

EU beschließt neue Roaming-Obergrenzen / Bayerns Verbraucherministerin Merk: "Gute Nachrichten für die Verbraucher: Die Handynutzung im Ausland wird billiger! An der ein oder anderen Stelle lauern aber noch immer Kostenfallen."

Der EU-Ministerrat hat heute der neuen EU-Verordnung über die Handynutzung im Ausland (Roaming) zugestimmt und damit den Weg für weitere Preissenkungen ab Juli 2012 freigemacht. Bayerns Verbraucherministerin Dr. Beate Merk: "Das Handy gehört heute ganz selbstverständlich ins Reisegepäck. Auch im Ausland möchte kaum einer ganz auf die Handynutzung verzichten. Daher ist es für die Verbraucher eine gute Nachricht, dass die Roaming-Gebühren rechtzeitig zu den Sommerferien sinken werden. Besonders freue ich mich, dass die EU auch der bayerischen Forderung nach einem besseren Schutz von Prepaid-Kunden nachgekommen ist. Sie können sich zukünftig auch bei einer Handynutzung im Ausland darauf verlassen, dass das Kostenrisiko auf das vorhandene Guthaben begrenzt ist."

Eingeführt wird erstmals auch ein Höchstsatz für mobile Datenverbindungen. Die Gebühr pro Megabyte darf ab Juli 2012 maximal 83 Cent betragen. Merk: "Diese Preisdeckelung ist zwar ein großer Fortschritt. Mit dem neuen Höchstsatz bekommt man aber das mobile Internet aber nicht zum Schnäppchentarif. Die Kostenfalle Datenroaming wird entschärft, aber nicht beseitigt. Viele modere Smartphones sind so eingestellt, dass sie sich selbständig ins Internet einwählen, z. B. um ihre Software zu aktualisieren oder laufend E-Mails abzurufen. Ich rate den Verbrauchern daher: Überprüfen Sie die Einstellungen für Datenverbindungen vor der Abreise genau, damit es nach dem Urlaub nicht zum Kostenschock kommt!"

Schließlich sollten Verbraucher die begrenzte Reichweite der geplanten Verordnung im Auge behalten, rät die Ministerin. In Ländern außerhalb der EU - zum Beispiel in der Schweiz, in Kroatien oder der Türkei - gilt die Verordnung nicht. Dort herrschen sehr unterschiedliche Tarife, die meist deutlich über den regulierten EU-Preisen liegen.

Hintergrund:

Nach der neuen EU-Roaming-Verordnung kosten ab Juli 2012 abgehende Gespräche innerhalb der EU für Besitzer deutscher Handys maximal 35 Cent pro Minute (incl. Mehrwertsteuer). Bis 2014 sinken die Obergrenzen weiter. Der Preis für SMS aus dem Ausland ist auf 11 Cent begrenzt. Weiterhin entstehen Kosten für das Entgegennehmen von Anrufen im Ausland. Auch diese sollen jedoch auf 10 Cent begrenzt werden.

Mehr Informationen rund ums Roaming finden Sie im Verbraucherinformationssystem unter

http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/telekommunikation/roaming.htm

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