Amtsgericht Neu-Ulm
30.05.2012

Justizministerin Merk fordert Verabschiedung des Mediationsgesetzes: "Die europäische Richtlinie wäre bereits seit einem Jahr umzusetzen gewesen" / "Es ist ein Armutszeugnis, dass sich der Gesetzgeber ausgerechnet beim Mediationsgesetz nicht einigen kann!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk mahnt eine baldige Verabschiedung des Mediationsgesetzes an. "Das deutsche Gesetz zur Mediation, also zur einvernehmlichen Streitbeilegung durch die Parteien selbst unter Anleitung eines Dritten, ist überfällig! Die europäische Richtlinie wäre bereits vor einem Jahr, am 21. Mai 2011, in deutsches Recht umzusetzen gewesen. Dass nun immer noch kein Termin für die Verabschiedung in Sicht ist und sich der Bundesgesetzgeber ausgerechnet beim Mediationsgesetz nicht einigen kann, ist kein gutes Signal für die außergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland!"

Durch das im März 2011 von der Bundesregierung vorgelegte Mediationsgesetz sollen u. a. Qualitätsanforderungen an Mediatoren geregelt und die Vertraulichkeit von Mediationsverhandlungen sowie die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen geregelt werden. Der Bundesrat hatte - gegen die bayerische Stimme - am 10. Februar 2012 den Vermittlungsausschuss gegen das Gesetz angerufen, weil er eine ausdrückliche Regelung auch der Mediation durch Richter in dem Gesetz vermisste. "Dabei ist in dem Gesetz eine Mediation durch Richter vorgesehen, die allerdings ‘Güterichter‘ und nicht ‘Mediationsrichter‘ heißen - ein Modell, das wir in Bayern seit Jahren erfolgreich praktizieren und das bestens funktioniert. Ich hoffe daher, dass bald eine Sitzung des Vermittlungsausschusses zustande kommt und ein konstruktives Ergebnis erzielt wird."

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