Abschlussbericht der bgH-Kommission / Konzept zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug
Abschlussbericht der Kommission zur Entwicklung von Leitlinien für die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen (bgH-Kommission)
Die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen sind gravierend. Recht und Gesetz gelten für alle und sie gelten überall. Die Würde des Menschen ist unantastbar, auch im Justizvollzug. Neben der lückenlosen Aufklärung der Vorwürfe geht es auch um Konsequenzen daraus, wie z. B. bessere Kontrollen und Standards für die besonders grundrechtssensiblen Unterbringungen in den besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände (bgH).
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat Staatsminister Eisenreich ein umfassendes Maßnahmenpaket umgesetzt. Zudem wurde der Bedarf für eine weitere Verbesserung der psychiatrischen Versorgung festgestellt. Als Teil dieses umfassenden Maßnahmenpakets hat Staatsminister Eisenreich am 9. Januar 2025 eine unabhängige, interdisziplinäre Kommission zur Entwicklung von Leitlinien für die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen (bgH-Kommission) eingesetzt, die insbesondere den grundrechtssensiblen Bereich der Unterbringung von Gefangenen in diesen Hafträumen in den Blick nehmen und Vorschläge zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung der Gefangenen entwickeln sollte.
Die Kommission hat nun ihren Abschlussbericht an das Staatsministerium der Justiz übergeben.
Die Pressemitteilung zur Übergabe des Abschlussberichts können Sie hier abrufen.
Konzept zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug
Das Staatsministerium der Justiz hat in diesem Jahr ein Konzept zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug entwickelt und wichtige Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht. Die Kommission hatte den Auftrag, eigenständig Empfehlungen für die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung zu entwickeln. Die konzeptionellen Überlegungen und bereits ergriffenen Maßnahmen des Staatsministeriums der Justiz und Empfehlungen der Kommission werden nun in einem 5-Säulen-Modell zusammengeführt.
