Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn
Anschrift
Rheinstraße 51
84453 Mühldorf a. Inn
Telefon: (08631) 1878-0
E-Mail:
poststelle.mue<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeaftragte/-r:
datenschutz.mue<at>jv.bayern.de
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Eine telefonische Besuchsanmeldung vor dem ersten Besuch des Inhaftierten ist unter 08631 / 1878-125 jeweils Dienstag und Mittwoch zwischen 08:00 und 11:00 Uhr möglich.
Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:
- Name des Anrufers
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen
Bei Untersuchungsgefangenen ist im Regelfall das Vorliegen eines gültigen Sprechscheins erforderlich. Der Besucher / die Besucherin hat sich dafür vor dem Besuch mit dem zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen.
Besuchsregelungen:
- Ein Besuch ist nur mit Zustimmung des Inhaftierten möglich.
- Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, haben sich die Besucher mind. 10 Minuten vor Besuchsbeginn in der JVA einzufinden.
- Alle Besucher haben sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
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Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Letzter Einlass Montag und Donnerstag
08:00 Uhr
11:00 Uhr
10.00 Uhr
13:00 Uhr
16:00 Uhr
15:00 Uhr
Besuchszeiten von Rechtsanwälten:
nach obenWochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr
11:00 Uhr
13:00 Uhr
16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr
11:00 Uhr
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Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck unbedingt- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum des Gefangenen
- Anstaltskennung 7036 09 0062 oder JVA Mühldorf
und zusätzlich den Einzahlungszweck
„zwb1“ TV-Gerät, TV-Gebühren
„zwb2“ Sportkleidung
„SG 1“ Sondereinkauf (Weihnachten, Ostern, weiterer Zeitpunkt)
„SG 2“ Medizinische Angelegenheiten
Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich!
Bareinzahlungen:
Bareinzahlungen sind nicht möglich!
Dies bedeutet:- Bareinzahlungen werden nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbußen).
- Bargeldeinlagen im Brief stehen dem Gefangenen nicht zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen bei der Entlassung ausbezahlt.
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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Mühldorf können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Mühldorf am Inn -
Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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