Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn
Anschrift
Rheinstraße 51
84453 Mühldorf a. Inn
Telefon: (08631) 1878-0
E-Mail:
poststelle.mue<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeaftragte/-r:
datenschutz.mue<at>jv.bayern.de
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Eine telefonische Besuchsanmeldung vor dem ersten Besuch des Inhaftierten ist unter 08631 / 1878-125 jeweils Dienstag und Mittwoch zwischen 08:00 und 11:00 Uhr möglich.
Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:
- Name des Anrufers
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen
Bei Untersuchungsgefangenen ist im Regelfall das Vorliegen eines gültigen Sprechscheins erforderlich. Der Besucher / die Besucherin hat sich dafür vor dem Besuch mit dem zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen.
Besuchsregelungen:
- Ein Besuch ist nur mit Zustimmung des Inhaftierten möglich.
- Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, haben sich die Besucher mind. 10 Minuten vor Besuchsbeginn in der JVA einzufinden.
- Alle Besucher haben sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
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Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Letzter Einlass Montag und Donnerstag
08:00 Uhr
11:00 Uhr
10.00 Uhr
13:00 Uhr
16:00 Uhr
15:00 Uhr
Besuchszeiten von Rechtsanwälten:
nach obenWochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr
11:00 Uhr
13:00 Uhr
16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr
11:00 Uhr
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Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck unbedingt- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum des Gefangenen
- Anstaltskennung 7036 09 0062 oder JVA Mühldorf
und zusätzlich den Einzahlungszweck
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„zwb1“ TV-Gerät, TV-Gebühren
„zwb2“ Sportkleidung
„SG 1“ Sondereinkauf
„SG 2“ Medizinische Angelegenheiten
Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich!
Bareinzahlungen:
Bareinzahlungen sind nicht möglich!
Dies bedeutet:
Bareinzahlungen werden nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbußen).
Bargeldeinlagen im Brief stehen dem Gefangenen nicht zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen bei der Entlassung ausbezahlt. -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Mühldorf können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Mühldorf am Inn -
Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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