Justizvollzugsanstalt Eichstätt - Einrichtung für Abschiebungshaft
Anschrift:
Weißenburger Straße 7
85072 Eichstätt
Telefon: (08421) 9795-0
Telefax: (08421) 9795-330
Postanschrift:
Postfach 12 52
85066 Eichstätt
E-Mail:
poststelle.ei<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.ei<at>jv.bayern.de
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Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Die telefonische Terminvereinbarung ist aus organisatorischen Gründen täglich nur in der Zeit von 17:00 Uhr - 21:00 Uhr möglich. -
nach obenWochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Sonntag
09:00 Uhr
11:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13:00 Uhr
15:00 Uhr
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Sollten Sie als Verteidiger, Rechtsanwalt oder Amtsperson elektronische Geräte für das Gespräch mit Ihrem Mandaten benötigen, müssen Sie die folgende Erklärung samt Verpflichtung unterschreiben:
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Information und Erklärung für Rechtsanwälte -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Eichstätt -
Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Kaisheim -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen
Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
Informationsblatt Videoüberwachung
Informationsschild Videoüberwachung
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Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Wenn Sie einem Inhaftierten Geld überweisen möchten, nutzen Sie bitte die folgenden Daten:
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Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34700500000000024919
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck:
7036090357 für „Name, Vorname, evtl. Geb.datum“
SG 1 (für Paket Ostern/Weihnachten/Jahr)
EG ZWB -
Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Eichstätt im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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