Justizvollzugsanstalt Amberg
Anschrift:
Werner-von-Siemens-Str. 2
92224 Amberg
Telefon: (09621) 79-0
Postanschrift:
Postfach 15 64
92205 Amberg
E-Mail:
poststelle.am@jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.am@jv.bayern.de
-
Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Auf dem Überweisungsformular ist anzugeben:-
Name und Vorname des Gefangenen,
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Geburtsdatum,
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JVA Amberg oder 17-9 (als neutrales Buchungskennzeichen),
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Zweck der Einzahlung (Zweckbindung, Sondergeld).
Folgende Einzahlungen sind möglich:
Sondergeld 1 (für Sondereinkauf),
Sondergeld 2 (für medizinische Zwecke),
zweckgebundenes Eigengeld,
Eigengeld.
Für Untersuchungsgefangene ist eine Zweckbindung nicht erforderlich.
Ohne die Bezeichnung "zweckgebundenes Eigengeld" bzw. "Sondergeld 1 oder 2" wird das Geld als Eigengeld gebucht.
Zweckgebunden eingezahltes Geld kann nur für den Kauf von Sportartikeln, Bastelmaterial, Radiogeräten mit Zubehör und Postwertzeichen verwendet werden. Ferner steht dieses Geld ggf. für Ausgang/Urlaub zur Verfügung.Sondereinkauf ist an drei von den Gefangenen zu wählenden Zeitpunkten im Jahr möglich.
Die Zusendung von Geld und Postwertkennzeichen im Brief sind unzulässig!
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Name und Vorname des Gefangenen,
-
Um unnötige Wartezeiten der Besucher zu vermeiden und eine gleichmäßige Auslastung der Besuchsräume zu gewährleisten, ist der Besuch der Gefangenen nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.
Die Terminvereinbarung erfolgt unter der Rufnummer 09621 - 79479 und ist zu folgenden Zeiten möglich:Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
07:30 Uhr
12:30 Uhr10:00 Uhr
15:30 UhrFreitag 07:30 Uhr 11:00 Uhr Die Terminvereinbarung muss spätestens am Vortag erfolgen!
Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:- Name und Geburtsdatum des Gefangenen,
- Name, Adresse und Geburtsdatum des Anrufers / der Anruferin,
Die Besuchszeiten werden grundsätzlich stundenweise vergeben.
Terminwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.Folgende Besuchsarten stehen zur Auswahl: Präsenzbesuch, Telefonbesuch und Videobesuch.
Besucher müssen mindestens 20 Minuten vor Beginn des Präsenzbesuches anwesend sein.
BesuchsregelungStrafgefangene können bis zu 3 Stunden Präsenzbesuch im Monat erhalten
U-Gefangene können bis zu 3 Stunden Präsenzbesuch im Monat erhalten
Junge U-Gefangene können bis zu 4 Stunden Präsenzbesuch im Monat erhalten
Von den angegebenen Besuchszeiten kann pro Monat nur ein Termin an den Wochenenden / Feiertagen genommen werden. Die weiteren Besuchstermine müssen aus organisatorischen Gründen an einem Werktag vorgemerkt werden.
Der zustehende Präsenzbesuch kann auch mit einem Telefon-/ Skype Besuch vorgemerkt werden.Ein gleichzeitiger Besuch von mehr als drei Personen bei einem Gefangenen oder ein Besuch bei mehreren Gefangenen zugleich wird in der Regel nicht zugelassen. Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind, werden in der Regel nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen; sie gelten als Personen im Sinne des Satzes 1.
Besucher müssen auf Veranlassung der Inhaftierten in die Besuchskartei eingetragen sein und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Die besonderen Regelungen für Untersuchungsgefangene bleiben unberührt.
Beachten Sie auch die Informationen und die Aushänge im Besuchsbereich.
Sprechzeiten für Rechtsanwälte / Verteidiger:Montag mit Donnerstag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr,
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Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr.
Feiertage sind davon ausgenommen.
Um rechtzeitige schriftliche Terminabsprache per Fax (unter 09621 - 79467) wird gebeten. -
Montag, Dienstag und Donnerstag:
Uhrzeit von Uhrzeit bis 07:45 Uhr
08:45 Uhr
09:00 Uhr
10:00 Uhr
12:10 Uhr
13:10 Uhr
13:25 Uhr
14:25 Uhr
14:40 Uhr
15:40 Uhr
Mittwoch
Uhrzeit von Uhrzeit bis 07:45 Uhr
08:45 Uhr
09:00 Uhr
10:00 Uhr
Freitag
Uhrzeit von Uhrzeit bis 07:45 Uhr
08:45 Uhr
09:00 Uhr
10:00 Uhr
10:15 Uhr
11:15 Uhr
Feiertag und Wochenende
Uhrzeit von Uhrzeit bis 08:30 Uhr
09:30 Uhr
09:45 Uhr
10:45 Uhr
11:00 Uhr
12:00 Uhr
12:45 Uhr 13:45 Uhr 14:00 Uhr 15:00 Uhr
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Grundsätzlich ist das zweite zusammenhängende Wochenende (Samstag/Sonntag) im Monat, sowie bei besonderen dienstlichen Anlässen besuchsfrei! -
Post
Die eingehende, private Gefangenenpost wird grundsätzlich kopiert und ausschließlich in Kopie ausgehändigt. Bilder sowie Fotos dürfen in angemessenen Umfang enthalten sein und werden farbig kopiert ausgehändigt. Die Originalpost wird eingelagert und bei Entlassung an den Gefangenen herausgegeben. Auf Wunsch des Gefangenen kann die Post auf dessen Kosten an Angehörige versendet oder im Rahmen des Besuchs dem Besucher übergeben werden.
Die Briefe dürfen keine ungenehmigten Beilagen, insbesondere keine Geldeinlagen, keine Briefmarken, keine Rätsel und keine Kataloge enthalten. Der Schriftverkehr dient ausschließlich dem Gedankenaustausch.
Die Gefangenenpost muss zudem, für etwaige Rücksendungen, mit einem vollständigen Absender versehen sein. Bei Nichtbeachtung wird die Annahme der Post verweigert.
Postwertzeichen
Dem Gefangenen kann für den Erwerb von Briefmarken über den Anstaltskaufmann „zweckgebundenes Eigengeld für Postwertzeichen“ eingezahlt werden. Genauere Informationen zur Einzahlung erhalten Sie unter der Rubrik „Bankverbindung für Einzahlungen an Gefangene“.
Des Weiteren können dem Gefangenen sogenannte „Internetmarken“ (ausgedruckte Briefmarken) zugeschickt werden. Kopien dieser Marken können dem Gefangenen ohne Wertverlust ausgehändigt werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, dem Gefangenen sogenannte „mobile Briefmarken“ in Form eines achtstelligen Codes zukommen zu lassen.
Post für Untersuchungsgefangene
Die Post für Untersuchungsgefangene unterliegt je nach gerichtlicher Anordnung der Kontrolle durch das zuständige Gericht/die zuständige Staatsanwaltschaft. Es gelten im Übrigen die gleichen Regelungen wie für den Empfang der Post in der Strafhaft.
Pakete
Pakete dürfen laut Gesetz keine Nahrungs- und Genussmittel enthalten. Der Gefangene muss für den Empfang von Paketen im Voraus eine Erlaubnis bei der Justizvollzugsanstalt Amberg beantragen.
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Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Amberg
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Informationen zu den Sprechzeiten für Rechtsanwälte und Verteidiger sowie zur Mitnahme von Laptops, Tablets etc. können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Hinweise für Rechtsanwälte und Verteidiger -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Amberg können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzAllgemeine Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für KundenAllgemeine Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für LieferantenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Amberg können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Informationsblatt Bewerber/innen -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Amberg -
Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Amberg im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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