Justizvollzugsanstalt Aichach
Anschrift:
Münchener Straße 33
86551 Aichach
Telefon: (08251) 907-0
Telefax: (08251) 907-400
Postanschrift:
Postfach 13 80
86544 Aichach
E-Mail:
poststelle.aic@jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.aic@jv.bayern.de
-
Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Auf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben:- Name und Geburtsdatum des Empfängers
- 7036 09034-8
- Verwendungszweck der Einzahlung
-
Besuchsvoranmeldung für ALLE Inhaftierten.
Ohne Terminvereinbarung findet grundsätzlich kein Besuch statt. Die Besucher müssen sich telefonisch zum Besuch vormerken lassen. Die Vormerkung muss spätestens am Vortag des Besuches erfolgen.
Die Besuchsvoranmeldung ist von Montag bis Freitag, in der Zeit von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr unter Tel. 08251 – 907495 möglich.
Besuchstermine werden grundsätzlich nur stundenweise vergeben.
Der Besucher hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Besuchstag. Nach Möglichkeit wird aber bei freier Kapazität auf Wünsche eingegangen.
Von der Besuchsvoranmeldung ausgenommen sind derzeit noch Verteidigerbesuche, Vernehmungen, unüberwachte Sonderbesuche u. dgl.
Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der- seinen Namen,
- den Namen des Gefangenen,
- das Geburtsdatum des Gefangenen und
- ggf. dessen Buchnummer nennt.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, 20 – 30 Minuten vor Beginn der Besuchszeit anwesend zu sein.
Alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen werden nicht eingelassen.
Sofern noch kein Ausgang oder Urlaub gewährt wurde, beträgt die Besuchszeit der Strafgefangenen im Monat 3 Stunden. Jugendstrafgefangene und junge Untersuchungsgefangene i. S. v. Art. 29 BayUVollzG haben monatlich 4 Stunden Besuch. Andere Untersuchungsgefangene haben derzeit 3 Stunden Besuch im Monat.
Sobald Ausgang oder Urlaub genehmigt wurde, reduziert sich die Besuchszeit auf 1 Stunde.
Zum Besuch werden jeweils bis zu 3 Personen zugelassen, Kinder ab dem 1. Jahr zählen als eine Person. Alle Besucher müssen auf Veranlassung der Inhaftierten in die Besuchskartei eingetragen sein.Es wird gebeten, auf Kleidung mit metallischen Gegenständen (z.B. Bügel-BH, Nietengürtel usw.) zu verzichten, um einen schnelleren Einlass, zu gewähren. Zudem dürfen KEINE Pakete (Kleidung oder Ähnliches) für die Gefangenen mitgebracht oder abgegeben werden. Gegenstände dürfen beim Besuch grundsätzlich nicht übergeben werden.
Das Antragsformblatt („Erklärung für die Zulassung zum Besuch“) kann vom Gefangenen zugesandt werden oder ist an der Torwache erhältlich.
Über die endgültige Zulassung zum Besuch wird erst nach Überprüfung des Antrags entschieden.
Untersuchungsgefangene erhalten Besuch grundsätzlich nur, wenn der Anstalt die Zustimmung des Gerichts vorliegt (z. B. Sprechschein).
Alle Besucher müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
nach oben -
Dienstag bis Freitag, für alle Inhaftierten:
Uhrzeit von Uhrzeit bis 08:00 Uhr
09:00 Uhr
09:15 Uhr
10:15 Uhr
10:30 Uhr
11:30 Uhr
12:30 Uhr
13:30 Uhr
13:45 Uhr
14:45 Uhr
15:00 Uhr
16:00 Uhr
Regelung für Wochenend- und Sonntagsbesuche:
Für alle weiblichen Inhaftierten (inkl. Jugendliche):
jeden 3. Sonntag im Monat
Uhrzeit von Uhrzeit bis 08:30 Uhr
09:30 Uhr
09:45 Uhr
10:45 Uhr
11:00 Uhr
12:00 Uhr
12:15 Uhr
13:15 Uhr
13:30 Uhr
14:30 Uhr
14:45 Uhr 15:45 Uhr Für alle männlichen Inhaftierten:
jeden letzten Sonntag im Monat
Uhrzeit von Uhrzeit bis 08:30 Uhr
09:30 Uhr
09:45 Uhr
10:45 Uhr
11:00 Uhr
12:00 Uhr
12:15 Uhr 13:15 Uhr Montags, samstags, an Feiertagen und den übrigen Sonntagen besteht keine Besuchsmöglichkeit!
nach oben -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
nach oben
Kurzübersicht JVA Aichach -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Aichach können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Aichach können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für KundenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Aichach können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Lieferanten -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Aichach können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen -
Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
-
Sollten Sie als Rechtsanwalt, Amtsperson oder sonstige Person elektronische Geräte für das Gespräch mit Ihrem Mandaten benötigen, müssen Sie die folgende Erklärung samt Verpflichtung unterschreiben:
Formular elektronische Geräte - Bundesagentur für Arbeit
Formular elektronische Geräte - Rechtsanwälte, Polizei, Amtspersonen
Formular elektronische Geräte - sonstige Personen
nach oben nach oben -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
nach oben