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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 3. Juni 2026 Nr. 17/26

Protestaktion der Gruppierung „Animal Rebellion“ auf Bauernhof - Amtsgericht Hersbruck führt Hauptverhandlung in Nürnberg durch

Am Mittwoch, den 10. Juni 2026, findet um 9:00 Uhr vor dem zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts Herbruck im Justizgebäude Nürnberg, Sitzungssaal 627 (Ostbau, 1. Stock), Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg, die Hauptverhandlung gegen sieben Beschuldigte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs statt.

Die Beschuldigten sollen am Vormittag des 24. März 2025 unberechtigt das private landwirtschaftliche Anwesen des Politikers Günther Felßner betreten und dort Pyrotechnik gezündet sowie mit Bannern und Plakaten wegen vermeintlich tierschutzrelevanter Missstände gegen dessen Ernennung zum Bundeslandwirtschaftsminister protestiert haben.

Das Amtsgericht Hersbruck hat für die in Nürnberg stattfindende Hauptverhandlung einen Fortsetzungstermin auf 17. Juni 2026 (Beginn 9:00 Uhr, Saal 627) bestimmt. Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können weitere Termine kurzfristig hinzukommen oder entfallen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich.

Es stehen nur begrenzt Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden daher gebeten, sich bis spätestens Dienstag, 9. Juni 2026, 16:00 Uhr unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden, wenn eine Teilnahme an der Hauptverhandlung geplant ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt. Die Anmeldung dient allein der Planung und Koordination. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter. Die für Medien reservierten Sitzplätze werden, wenn diese nicht 10 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung, mithin 8:50 Uhr, belegt sind, an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer freigegeben.

Zum Verfahrensgang:
Der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Hersbruck hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen insgesamt elf Personen jeweils einen Strafbefehl wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs anlässlich der Protestaktion auf dem privaten Bauernhof der Familie Felßner erlassen. In zwei Fällen sollen die Beschuldigten während der Aktion zeitweise ihr Gesicht vermummt und deshalb zugleich auch gegen das Bayerische Versammlungsgesetz verstoßen haben. Die Strafbefehle sahen in der Rechtsfolge Geldstrafen zwischen 60 bis 90 Tagessätzen vor.

Ein Strafbefehl wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs mit Verstoß gegen das Bayerische Versammlungsgesetz mit einer verhängten Geldstrafe von 70 Tagessätzen ist bereits rechtskräftig. Die weiteren Beschuldigten haben gegen den ergangenen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Gegen sieben Beschuldigte findet daher nun die Hauptverhandlung statt. Die Hauptverhandlung gegen die drei weiteren Beschuldigten wird aus prozessualen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

 An der Protestaktion sollen sich neben den elf Beschuldigten im Alter zwischen 26 bis 50 Jahren auch zwei Jugendliche beteiligt haben. Die gegen die Jugendlichen geführten Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an die zuständige Wohnsitz-Staatsanwaltschaft abgeben.

Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin