Pressemitteilung vom 10. November 2025 Nr. 31/2025
Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte wegen Verdachts der Untreue und des unerlaubten Großhandels mit Arzneimitteln beginnt („Paxlovid-Handel“)
Vor
der 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt
am Montag, 17. November 2025, 9:00 Uhr,
im Sitzungssaal 2.008 (2. Obergeschoss),
im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,
die Hauptverhandlung gegen eine Münchner Apothekerin und einen Apothekenmitarbeiter wegen des Verdachts der Untreue und des unerlaubten Großhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in 10 Fällen.
Nach der Anklageschrift der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg sollen sich die Angeklagten im Zeitraum Januar 2023 bis Juni 2023 am illegalen Handel mit dem nicht frei verkäuflichen Corona-Medikament Paxlovid beteiligt haben. Die Apothekerin und ihr Mitarbeiter sollen in insgesamt 10 Fällen das Medikament ohne Vorlage von Rezepten und ohne Großhandelserlaubnis pflichtwidrig an verschiedene Abnehmer in Mengen zwischen 35 bis zu 1.500 Packungen gewinnbringend veräußert haben. Der Gesamtwert der von den Angeklagten pflichtwidrig veräußerten Arzneimittel soll sich auf über 1,5 Mio. € belaufen. Die Angeklagten befinden in Untersuchungshaft. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Anklagevorwurfs und des Ganges der Ermittlungen wird auf die Pressemitteilungen der ZKG vom 18. September 2025 (Pressemitteilung 10) und vom 24. Juli 2025 (Pressemitteilung 8) ergänzend Bezug genommen.
In den drei weiteren wegen des Vorwurfs des illegalen Paxlovid-Handels am Landgericht Nürnberg-Fürth anhängigen Strafverfahren gegen insgesamt sechs weitere Angeklagte ist noch kein Hauptverhandlungstermin bestimmt.
Die 12. Strafkammer hat im hiesigen Strafverfahren noch vier Folgetermine bestimmt auf 18. und 24. November, 2. und 12. Dezember 2025 (jeweils 9:00 Uhr, Saal 2.008) und sich die Bestimmung weiterer Termine ausdrücklich vorbehalten. Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können einzelne Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht und bezüglich des Sitzungsaals sind Änderungen möglich.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können, bis spätestens Freitag, 14. November 2025 (16:00 Uhr) unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anmelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.
Tina Haase
Richterin am
Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin