Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
- mittels De-Mail an olg-nuernberg@egvp.de-mail.de,
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=12110443144
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter
https://www.justiz.bayern.de/ejustice/
sowie unter
https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
abrufbar.
Online-Antrag auf Zeugenentschädigung
Vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladenen Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser kann über den folgenden Link über das BayernPortal beantragt werden:
Zeugenentschädigung; Beantragung - BayernPortal
Der Vorteil des Online-Formulars liegt für Sie in einer unkomplizierten, dynamischen Navigation durch das Formular, mit der Möglichkeit, Belege hochzuladen und das Formular direkt rechtssicher elektronisch abzusenden. Dabei kann der vom Gericht ausgestellte Nachweis über die Anwesenheit bei Gericht ebenfalls hochgeladen werden. Das Hochladen von Dokumenten kann unkompliziert über Ihr Mobiltelefon erfolgen, ohne dass der Antrag selbst auf dem Mobiltelefon ausgefüllt werden muss.
Informationen zu der Zeugenentschädigung können Sie ebenfalls auf der Seite des BayernPortals nachlesen.