Pressemitteilung 23 vom 01.04.2026
Landgericht München I: Strafverfahren gegen Piotr M. (58 Jahre) wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen u.a.
Die 20. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat heute den Angeklagten Piotr M. wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen und dem Besitz jugendpornographischer Inhalte schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren 3 Monaten verurteilt. Von weiteren Vorwürfen hat das Gericht den Angeklagten freigesprochen.
Der Vorsitzende Matthias Braumandl hob eingangs hervor, dass der Angeklagte – ein katholischer Pfarrer – die Tatvorwürfe vollumfänglich eingeräumt und damit Verantwortung übernommen habe. „Eine Verantwortungsübernahme, die den beiden jugendlichen Geschädigten keine Mitschuld zuschiebt und nichts relativiert und die sie auch in Schreiben an die Geschädigten niedergelegt haben. Ein Geständnis, das Opfern Frieden geben kann, weil der jeder Missbrauchsschilderung innewohnende Schatten eines Zweifels, ob das denn wirklich alles so passiert ist, damit ausgeräumt ist.“
Nach den Feststellungen des Gerichts war der Angeklagte ab 1997 im Schwarzwald als Pfarrer tätig und betrieb im dortigen Pfarrheim auch einen Raum für Jugendliche, in dem es Couch, Leinwand, Beamer, DVD-Sammlung und immer eine gefüllte Kiste Bier befand. Ab 2005 kam es – so das Gericht – in diesem Raum zu Übergriffen des Angeklagten gegenüber einem damals 14/15jährigen Geschädigten, bei denen er dem Geschädigten nach nicht unerheblichem Alkoholkonsum mehrfach in die Unterhose griff, obwohl dieser sich verbal dagegen gewehrt habe. Im selben Jahr sei der Angeklagte dann mit dem Geschädigten und einem weiteren Jugendlichen zum Oktoberfest nach München gefahren. Nach dem Wiesn-Besuch sei er mit beiden Jugendlichen in ein Hotel gefahren und habe dort versucht, in die beiden sturzbetrunkenen Geschädigten einzudringen, was ihm aber nicht gelungen sei. Die beiden Jugendlichen seien zum Zeitpunkt dieser Tat nach dem Oktoberfest widerstandsunfähig gewesen.
Bei einer infolge der Ermittlungen erfolgten Durchsuchung der Wohnräume des Angeklagten im Jahr 2024 wurden auf seinem Mobiltelefone jugendpornographische Bilder festgestellt.
Der Angeklagte sei bei Begehung der Taten trotz Alkoholkonsums voll schuldfähig gewesen.
Bei der rechtlichen Würdigung wies der Vorsitzende darauf hin, dass die Taten im Pfarrheim nach damaligem Recht – auf das kommt es bei der rechtlichen Bewertung an – nicht strafbar gewesen seien. Die klare „Nein heißt Nein“-Regelung gebe es erst seit dem Jahr 2016. Der Jugendliche sei auch nicht so betrunken gewesen, dass er keinen Widerstand mehr habe leisten können. Braumandl erklärte aber auch, dass das Verhalten schon damals jeglichem moralischem Kompass widersprochen habe und nach heutigem Recht auch strafbar wäre.
Bei den Taten nach dem Oktoberfestbesuch sei dies anders gewesen: Hier seien die beiden Geschädigten aufgrund des dramatischen Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage gewesen, sich dem Angeklagten zu widersetzen.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zu Lasten des Angeklagten insbesondere den Umstand, dass die Geschädigten auch 20 Jahre nach der Tat noch erkennbar von der versuchten Vergewaltigung beeindruckt seien. Der Angeklagte habe zudem sein besonderes Vertrauensverhältnis als Pfarrer ausgenutzt. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht vor allem das umfassende Geständnis des nicht vorbestraften Angeklagten.
Das Gericht verhängte daher eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren 3 Monaten gegen den Angeklagten. Die Schuld, die der Angeklagte auf sich geladen habe, so Braumandl „wiege zu schwer, als dass die Justiz, die Gesellschaft, der Rechtsstaat darauf mit einer Bewährungsstrafe reagieren könnte. Auch wenn die Taten so lange Zeit zurückliegen und auch wenn ihre Reue über ihr Tun absolut glaubhaft und authentisch ist“.
Abschließend lobte der Vorsitzende Richter das Verhalten der Oberen des Ordens, dem der Angeklagte angehört: Nach Kenntniserlangung des Sachverhalts wurde in vorbildlicher Weise sofort reagiert, mit Polizei und Justiz uneingeschränkt kooperiert und sichergestellt, dass der Angeklagte keinerlei Kontakt zu Jugendlichen mehr haben konnte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht