Pressemitteilung 56 vom 11.08.2025
Landgericht München II Urteil im Strafverfahren gegen Alexander K. (41 Jahre) wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Die 1. Große Jugendkammer als Jugendschutzkammer des Landgerichts München II unter Vorsitz von Gunilla Evers hat heute nach fünftägiger Hauptverhandlung den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern, gefährlicher Körperverletzung und vier tateinheitlichen Fällen der Herstellung kinderpornographischer Inhalte, wegen schwerem sexuellen Missbrauch in acht weiteren Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung und sieben tateinheitlicher Fälle der Herstellung kinderpornographischer Inhalte, wegen sexuellem Missbrauch von Kindern sowie wegen der Herstellung und der Besitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte in zahlreichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren 6 Monaten verurteilt. Daneben hat die Strafkammer einer Nebenklägerin ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen und weitere Schadensersatzansprüche dem Grunde nach festgestellt.
Nach den Feststellungen der Strafkammer hat der Angeklagte in den Jahren 2021 bis 2024 die zu den jeweiligen Tatzeiten 7- bis 13-jährigen Töchter zweier Bekannter bei mehreren Gelegenheiten, als sie sich alleine in seiner Betreuung in Weilheim und Umgebung befanden, sexuell missbraucht. Insbesondere die ältere der Cousinen hatte der Angeklagte bei einer Gelegenheit mit einer Schlaftablette betäubt, anschließend mit dem schlafenden Kind den ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen und hiervon Videoaufnahmen gefertigt. Darüber hinaus vollzog er noch bei mehreren anderen Gelegenheiten den ungeschützten Geschlechtsverkehr mit dem Kind und missbrauchte auch die jüngere Cousine. Von beiden Kindern fertigte er wiederholt sexuell konnotierte Bilder und Videos. Bei der Durchsuchung wurden bei dem Angeschuldigten darüber hinaus zahlreiche Bilder und Videos mit kinderpornographischen Inhalten aufgefunden.
Zugunsten hat die Kammer insbesondere sein vollumfängliches Geständnis gewürdigt, wie auch den Umstand, dass er die von einer der Nebenklägerinnen im Verfahren vorgebrachten zivilrechtlichen Forderungen grundsätzlich und weitgehend akzeptiert und dadurch deren Opferposition anerkannt hat.
Zu Lasten des Angeklagten hat die Kammer insbesondere den langen Tatzeitraum, die rohe Vorgehensweise des Angeklagten, vor allem bei der Tat zum Nachteil der älteren Cousine unter Einsatz von Schlaftabletten, sowie die psychischen Folgen durch die Taten bei den Geschädigten berücksichtigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat auf Rechtsmittel verzichtet und das Urteil akzeptiert. Der Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Die Strafkammer hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Bettina Kaestner
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressestelle bei dem
Oberlandesgericht München