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Oberlandesgericht Bamberg

Oberlandesgericht Bamberg

Geldauflagen im Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen

Überregionale Liste für den Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg

Die Aufnahme von gemeinnützigen Einrichtungen in die von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg geführte überregionale Liste richtet sich nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10. Dezember 2008 i. d. F. v. 25. Mai 2020.

Eine Aufnahme einer Einrichtung in die Liste begründet keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung von Geldauflagen und stellt auch keine Empfehlung dar. Die hier geführte Liste dient lediglich zur Information über in Betracht kommende gemeinnützige Einrichtungen und soll den für die Zuweisung von Geldbußen allein zuständigen Richtern und Staatsanwälten eine Orientierungshilfe sein.

Möchten Sie für eine gemeinnützige Organisation die Aufnahme in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen beantragen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen an das Oberlandesgericht Bamberg:

  • eine gültige Bescheinigung oder einen gültigen Bescheid des zuständigen Finanzamts über die Gewährung einer Steuervergünstigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke (§ 51 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung)
  • einen Abdruck Ihrer Satzung oder anderer Unterlagen, aus denen sich die Ziele Ihrer Einrichtung ergeben
  • einen aktuellen und vollständigen Auszug aus dem Vereinsregister oder einen Abdruck der Stiftungsurkunde
  • eine Erläuterung, inwieweit Ihre Einrichtung im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg tätig ist, denn eine Eintragung in die überregionale Liste kommt nur dann in Frage, wenn die Einrichtung auch hier Aktivitäten entfaltet, oder eine Darlegung, ob Ihr Verein überregional tätig ist
  • Angabe einer Bankverbindung, auf die Zahlungen geleistet werden können
  • Angabe einer zustellungsfähigen Postanschrift

Ferner ist erforderlich, dass die hier zum Download verlinkte Erklärung ausgefüllt und von den vertretungsberechtigten Personen unterschrieben wird.

Fragen und Anträge können per E-Mail an gemeinnuetzige@olg-ba.bayern.de gerichtet werden.

Sie können die Bearbeitung des Antrags vereinfachen, indem Sie die vorgenannten erforderlichen Unterlagen und Erklärungen ausschließlich in digitaler Form (z.B. eingescannt) per E-Mail an das Oberlandesgericht Bamberg übersenden.

Von der Übersendung von Prospekten und Werbematerial bitte ich abzusehen. Das Oberlandesgericht Bamberg ist lediglich listenführende Stelle und weist selbst keine Gelder zu.

Bitte beachten Sie, dass über diese Verwaltungsangelegenheit hinaus, E-Mail-Adressen keinen Zugang für Erklärungen in Rechtssachen (z.B. Klageverfahren) eröffnen.