Terminliste
Aktuelle Termine in Strafsachen des Landgerichts Regensburg:
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, bis zum rechtskräftigen Schuldspruch als unschuldig zu betrachten und zu behandeln ist.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es zu kurzfristigen Verlegungen in einen anderen Sitzungssaal kommen kann. Beachten Sie den Aushang am ursprünglichen Sitzungssaal.
Bitte behalten Sie im Blick, dass insbesondere die Mitteilung, ob eine Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich sein wird, nur vorläufig und ohne Gewähr erteilt wird. Auf den Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 24.8.2021 - 3 StR 193/21 wird hingewiesen.
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Die Begriffe „vorgezogene“, „nachgezogene“, „ordentliche“ und „außerordentliche“ Hauptverhandlung haben nichts mit dem Gegenstand des Verfahrens zu tun.
Vereinfacht kann man das so erklären:
Schöffengerichte und Strafkammern (die zu den so genannten Kollegialgerichten zählen) sind mit Berufsrichtern und Schöffen besetzt.
Die Kollegialgerichte, die auch mit Schöffen besetzt sind, haben vorbestimmte Sitzungstage in der Woche. Meistens sind das ein Sitzungstag oder zwei Sitzungstage, zum Beispiel: Dienstag und Donnerstag.
Für diese Sitzungstage werden Schöffen aus einer vorbestimmten Liste zugeordnet. (Die Schöffen des ersten Verhandlungstages bleiben natürlich für die gesamte weitere Verhandlung zuständig.)
Wenn ein solches Kollegialgericht seine Verhandlung an einem seiner Sitzungstage beginnt, so ist das eine „ordentliche“ Verhandlung. Im oben genannten Beispiel wäre das der Fall, wenn die Verhandlung an einem Dienstag oder einem Donnerstag beginnt.
Wenn ein solches Kollegialgericht aber nun, vielleicht weil ein Sachverständiger sonst keine Zeit hat, die Verhandlung nicht an einem seiner Sitzungstage beginnen kann, so kann es seine Verhandlung vorziehen. Dann werden die Schöffen des nächsten Sitzungstags zugewiesen, falls an diesem Sitzungstag noch kein anderes Verfahren beginnt. Im oben genannten Beispiel könnte das Gericht dann am Montag mit den Schöffen des Sitzungstags vom Dienstag verhandeln. Das nennt man dann „vorgezogene“ Verhandlung.
Das Gericht kann die Verhandlung auch nachziehen. Dann werden die Schöffen des vorhergehenden Sitzungstags zugewiesen, falls an diesem Sitzungstag noch kein anderes Verfahren beginnt. Im Beispiel könnte das Gericht dann am Freitag mit den Schöffen des Sitzungstags vom Donnerstag verhandeln. Das nennt man dann „nachgezogene“ Verhandlung.
Wenn hingegen an den Sitzungstagen vor und nach dem geplanten Beginn der Verhandlung schon andere Verhandlungen beginnen (die Schöffen dieser Sitzungstage also schon anderweitig „gebucht“ sind), so kann das Gericht eine außerordentliche Verhandlung anordnen, für die dann Schöffen aus einer gesonderten Liste herangezogen werden.
Weiteres kann man der Schöffenbekanntmachung vom 27. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 672) entnehmen, die über die Datenbank „Bayern Recht“ gefunden werden kann: https://www.gesetze-bayern.de/