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Lg-regensburg

Justiz ist für die Menschen da.

Pressemitteilung 03 / 2026 vom 23.03.2026

Einladung zum Jahrespressegespräch des Landgerichts Regensburg

Schwerpunktthema „Psychosoziale Prozessbegleitung“

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Landgericht Regensburg möchte alle Medienvertreterinnen und -vertreter herzlich zu einem Jahrespressegespräch am 

Mittwoch, den 29. April 2026 um 11:00 Uhr,
Besprechungsraum 208 (2. OG Sitzungssaalgebäude / Eingang Augustenstraße 5)

einladen. 

Im Rahmen des Pressegesprächs werden wir die Zahlen des abgelaufenen Jahres sowie aktuelle Entwicklungen des Justizgeschehens am Landgericht Regensburg berichten. 

Zu Beginn möchten wir Ihnen das Institut der psychosozialen Prozessbegleitung und die psychosozialen Prozessbegleiterinnen Frau Sozialarbeiterin (B.A.) Simone Seitz (Frauennotruf Regensburg e.V.) sowie Frau Sozialpädagogin (B.A.) Regina Berger (Kontakt Regensburg e.V.) vorstellen, die Ihnen zusammen mit Herrn Dipl. Soz. Päd. (FH) Michael Hiltl (Kontakt Regensburg e.V.) interessante Aspekte ihrer Ausbildung und Tätigkeit schildern können. 
An dem Gespräch werden sich auch der Leitende Oberstaatsanwalt in Regensburg Theo Ziegler sowie Frau Kriminalhauptkommissarin Rebecca Ehmann (Polizeipräsidium Oberpfalz) und Frau Polizeihauptkommissarin Corinna Wild (Polizeipräsidium Oberpfalz) beteiligen, um die Information der Tatopfer in Bezug auf die psychosoziale Prozessbegleitung im Stadium des Ermittlungsverfahrens und die Zusammenarbeit mit den Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern zu schildern.

Zum Hintergrund: Verletzte können sich gemäß § 406g Strafprozessordnung (StPO) des Beistands eines psychosozialen Prozessbegleiters bedienen. Bei Opfern von gesetzlich bestimmten, besonders schweren Sexual- und Gewalttaten kann ein eine psychosoziale Prozessbegleiterin oder ein psychosozialer Prozessbegleiter auch beigeordnet werden. Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine professionelle Form der Zeugenbetreuung, die sich über das gesamte Strafverfahren erstreckt und auch außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindet. Den psychosozialen Prozessbegleitern ist es gestattet, bei Vernehmungen der Opfer und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit den Opfern anwesend zu sein. Die rechtliche Beratung der Tatopfer gehört dagegen nicht zu den Aufgaben der psychosozialen Prozessbegleitung.
Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter sind speziell für die Betreuung von besonders schutzbedürftigen Opfern von Straftaten ausgebildet.

Weiterführende Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung in Bayern finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz:
https://www.justiz.bayern.de/service/psychosoziale-prozessbegleitung/

Der Präsident des Landgerichts Alfred Huber hierzu: „Bei dem Tätigwerden der Justiz muss der Mensch immer im Mittelpunkt stehen. Die im Jahre 2017 eingeführte psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiger Baustein, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Ich freue mich, dass wir in Regensburg nunmehr drei besonders ausgebildete psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter haben und den Medien deren wichtige Tätigkeit vorstellen können.“

Um Anmeldung bis 22. April 2026 per E-Mail (poststelle.verwaltung@lg-r.bayern.de) oder telefonisch (0941/2003-275) wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wagner
Vorsitzender Richter am Landgericht
Pressesprecher