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Lg-regensburg

Justiz ist für die Menschen da.

Pressemitteilung 02/2026 vom 19.03.2026

Urteil in dem „Geiselnehmer-Verfahren“

Landgericht Regensburg, Urteil vom 19.03.2026 – 7 KLs 708 Js 25303/24.

Die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg sprach heute vier Männer jeweils der Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Einen der Männer sprach das Gericht darüber hinaus der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung schuldig.
Das Gericht verurteilte deshalb einen 1996 geborenen, kosovarischen Staatsangehörigen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten, einen 1993 geborenen, bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren, einen 1996 geborenen, deutschen Staatsangehörigen zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten sowie einen 1995 geborenen, deutschen Staatsangehörigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten.
Zudem hat das Gericht für alle Angeklagte die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Die Hauptverhandlung hatte am 01.12.2025 begonnen und 16 Tage gedauert.

Das Gericht stellte fest, dass die vier jeweils vorverurteilten Männer im August 2024 im Bezirkskrankenhaus Lerchenhaid in Straubing zum Vollzug einer in früheren Urteilen angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 Strafgesetzbuch (StGB) untergebracht waren und dort gemeinsam den Plan gefasst hatten, aus dem Bezirkskrankenhaus zu fliehen.Am 17.08.2024 brachten die vier Männer arbeitsteilig handelnd einen 54-jährigen Pflegehelfer in ihre Gewalt. Sie verletzten den Pflegehelfer dabei mit einer Spiegelscherbe und versetzten ihm unter anderem auch mehrere Faustschläge. Sie führten den sichtbar verletzten Pflegehelfer sodann bis zum Pfortenbereich der Station. Dabei drohten sie, den Pflegehelfer mit der Spiegelscherbe im Halsbereich tödlich zu verletzen, sodass das Personal des Bezirkskrankenhauses die Zwischentüren und letztlich auch die äußere Schleusentüre öffnete.

Der Pflegehelfer erlitt unter anderem mehrere Prellungen, Schwellungen und Hämatome, zwei Schnitt-/Stichverletzungen und eine knöcherne Absprengung an einem Handwurzelknochen. Diese körperlichen Verletzungen sind mittlerweile folgenlos verheilt.Der Pflegehelfer und auch weitere Mitarbeiter des Bezirkskrankenhauses litten und leiden jedoch auch an psychischen Folgen der Tat wie zum Beispiel Panikattacken und Schlafstörungen.

Zudem stellte das Gericht fest, dass einer der Männer im Juni 2024 bei einem unbegleiteten Ausgang geflohen war und Anfang August 2024 rund 100 Gramm Kokain aus den Niederlanden eingeführt hatte, um das Rauschgift gewinnbringend weiterzuverkaufen. Er war am 07.08.2026 mit dem Heroin in einem Fernreisezug in Deutschland festgenommen worden und hatte sich bei dieser Festnahme gewehrt.

Zwei der Angeklagten waren Ende August 2024 bzw. Anfang September 2024 aufgrund Europäischer Haftbefehle in der Republik Österreich festgenommen worden. Die beiden anderen Angeklagten waren Anfang September 2024 bzw. im Januar 2025 nach Abschiebung aus türkischem Abschiebegewahrsam festgenommen worden. 

Das Gericht sah bei keinem der Angeklagten die gesetzlichen Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 Strafgesetzbuch (StGB) oder einer (erneuten) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB oder einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB als gegeben an.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bitte beachten Sie daher in diesem Zusammenhang, dass jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, bis zum rechtskräftigen Schuldspruch als unschuldig zu betrachten und zu behandeln ist (Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention).



Wagner
Vorsitzender Richter am Landgericht
Pressesprecher