Praktische Studienzeit, § 25 JAPO
Beim Landgericht Nürnberg-Fürth kann die praktische Studienzeit nach § 25 JAPO in
Zivilsachen und Strafsachen abgeleistet werden.
Praktikumsstellen sind jeweils für die Monate März (Strafrecht) und September (Zivilrecht)
verfügbar. Die Ableistung der praktischen Studienzeit außerhalb dieser Zeiträume ist nicht
möglich.
Bewerbungen für die praktische Studienzeit werden jeweils ab 1. Dezember für den
darauffolgenden März und ab 1. Mai für den darauffolgenden September angenommen.
Vor diesen Zeitpunkten eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungen für die praktische Studienzeit zusammen mit einer Kopie der
Immatrikulationsbescheinigung bitte
per E-Mail an:
poststelle@lg-nfue.bayern.de
oder schriftlich an:
Herrn Präsidenten des
Landgerichts Nürnberg-Fürth
Referat G4
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
Hinweis:
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Für Rückfragen wird gebeten, eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.
Allgemeine Informationen zur praktischen Studienzeit erhalten Sie auf der Homepage des
bayerischen Landesjustizprüfungsamts unter
https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/erste-juristische-staatspruefung/.
Da die Praktikumsstellen beim Landgericht Nürnberg-Fürth nur in begrenzter Zahl verfügbar
sind, werden diese vorrangig an Studierende der FAU Erlangen bzw. an Studierende mit
Wohnort im Landgerichtsbezirk vergeben.