Pressemitteilung 8 vom 18.05.2026
Ankündigung Akkreditierung zum Verfahren der politischen Gemeinde Brumadinho
Am 26., 27. und 28. Mai 2026 findet jeweils ab 09:00 Uhr vor der 28. Zivilkammer des Landgerichts München I im Sitzungssaal 270, Justizpalast, Prielmayerstr. 7, 80335 München, eine weitere mündliche Verhandlung im Verfahren Az. 28 O 14821/19 statt.
Zum Gegenstand des Verfahrens:
Die brasilianische Gemeinde Brumadinho und Angehörige vieler Opfer nehmen die TÜV Süd AG auf Schadenersatz wegen eines im Jahr 2019 gebrochenen Staudamms einer dortigen Eisenerzmine in Anspruch. Die Kläger machen geltend, eine Gesellschaft, an der die TÜV Süd AG mittelbar beteiligt ist, habe den Damm überprüft und zertifiziert, obwohl er nicht ausreichend sicher gewesen sei. Bei diesem Unglück, durch das eine giftige Schlammlawine ausgelöst wurde, kamen über 200 Menschen ums Leben.
Bisheriger Verfahrensgang:
Im Anschluss an die letzte mündliche Verhandlung ist die Klage schrittweise, zuletzt am 23.02.2026, um über 1500 Klägerinnen und Kläger, darunter auch die Gemeinde Mário Campos, erweitert worden. Es wurde ein Gutachten zum brasilianischen Recht eingeholt, betreffend Erbrecht, Konzernhaftung, Umweltrecht, Gesamtschuldverhältnis, Verjährung, Schadensrecht. Die Parteien haben ihrerseits Gutachten zum brasilianischen Recht vorgelegt. Das Gutachten sowie ergänzende Fragen zum Gutachten sollen an den drei Verhandlungstagen erörtert werden. Technische Gutachten wurden beauftragt, liegen aber noch nicht vor. Die Verhandlung wird voraussichtlich fortgesetzt werden.
Akkreditierung:
Wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit wird das Landgericht München I für die Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien an der mündlichen Verhandlung ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe durchführen.
Die Akkreditierung findet am
Dienstag, den 19.05.2026, von 8.00 Uhr bis um 13.00 Uhr statt.
Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien können sich ausschließlich per E-Mail akkreditieren. Die E-Mailadresse lautet:
pressestelle@lg-m1.bayern.de
Auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet.
Mit dem Akkreditierungswunsch ist ein gültiger Presseausweis/Dienstausweis oder eine Arbeitgeberbestätigung bzw. ein anderweitiger Nachweis der redaktionellen Pressetätigkeit zu übermitteln.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der Akkreditierung über einen E-Mail-Account und funktionierendes Internet sowie einen gültigen Presseausweis bzw. einen anderen Nachweis im o.g. Sinne verfügen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Sitzungspolizeiliche Anordnung der Vorsitzenden der 28. Zivilkammer verwiesen, welche dieser Pressemitteilung beigefügt ist.
Das Ergebnis der Akkreditierung wird gesondert am
Donnerstag, den 21.05.2026, bis spätestens 13 Uhr
über den Presseverteiler und auf der Homepage des Landgerichts München I bekanntgegeben.
Verfasserin der Pressemitteilung:
Vorsitzende Richterin am Landgericht München I Cornelia Kallert – Pressesprecherin -