Pressemitteilung 1 vom 20.01.2026
Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung im Verfahren GEMA ./. Suno Inc.
Die auf das Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer hat den Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren GEMA ./. Suno Inc. (Az. 42 O 763/25) verlegt auf
Montag, den 9. März 2026, 9:00 Uhr, Saal 270, Justizpalast
Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Klägerin, die Beklagte begehe Urheberrechtsverletzungen durch unberechtigte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Musikwerke.
Der bislang angesetzte Termin zur mündlichen Verhandlung vom 26. Januar 2026 musste verlegt werden. Die beklagte Partei hat einen Befangenheitsantrag gestellt. Dieser ist zurückgewiesen worden, jedoch läuft noch die Rechtsmittelfrist gegen die Entscheidung. Die 42. Zivilkammer wartet mit der Durchführung der mündlichen Verhandlung ab, bis die Entscheidung rechtskräftig ist.
Verfasserin der Pressemitteilung:
Vorsitzende Richterin am Landgericht München I Cornelia Kallert – Pressesprecherin -