Pressemitteilung 16 vom 28.11.2019
Einigung von Kahn und T1TAN
Oliver Kahn und die T1TAN GmbH haben sich heute im Rahmen einer gerichtsinternen Mediation auf einen Vergleich geeinigt (33 O 19664/17). Über den Inhalt des im sog. "Güterichterverfahren" geschlossenen Vergleichs vereinbarten sie mit der zuständigen Güterichterin Stillschweigen. In dem Rechtsstreit ging es um die Benutzung der Bezeichnung T1TAN u.a. auf Torwarthandschuhen. Das Verfahren ist beendet. Die Parteien wünschen sich bei ihren jeweiligen geschäftlichen Unternehmungen viel Erfolg.
Weitere Informationen zum Güterichterverfahren finden Sie unter: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/gueterichterverfahren.php
Richterin am Landgericht I Anna-Lena Klein – stv. Pressesprecherin -