Geldauflagen im Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen
Regionale Liste für den Landgerichtsbezirk München
Die Aufnahme von gemeinnützigen Einrichtungen in die von der Präsidentin des Landgerichts München I geführten regionale Liste erfolgt gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10. Dezember 2008 in der Fassung vom 25. Mai 2020.
- Die Eintragung in die Liste begründet keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung von Geldauflagen und stellt auch keine Empfehlung dar.
- Die Liste dient ausschließlich als Informations- und Orientierungshilfe für Richter und Staatsanwälte, die über die Zuweisung von Geldbußen entscheiden.
Frau Präsidentin
des Landgerichts München I
Prielmayerstraße 7
80335 München
Erforderliche Unterlagen und Angaben für den Antrag
- Aufnahmeantrag (Download)
- gültige Bescheinigung/Bescheid des Finanzamts über die Gewährung einer Steuervergünstigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke (§ 51 Abs. 1 Satz 1 AO).
- Satzung oder andere Unterlagen, aus denen die Ziele Ihrer Einrichtung hervorgehen.
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister/Handelsregister bzw. Abdruck der Stiftungsurkunde (ggf. Stiftungsregisterauszug).
- Bankverbindung für die Zahlungen aus Geldauflagen.
- Zustellungsfähige Postanschrift der Organisation.
- Verpflichtungserklärung (Download), unterschrieben von den vertretungsberechtigten Personen.
- Erläuterung, inwieweit die Einrichtung im Landgerichtsbezirk München tätig ist, denn eine Eintragung in die regionale Liste kommt nur dann in Frage, wenn die Einrichtung auch hier Aktivitäten entfaltet
- Darstellung/Erläuterung des Wirkungskreises:
- regional (im Zuständigkeitsbereich des LG München I) siehe hier.
Hinweise:
Eine Eintragung beim Landgericht München I erfolgt nur, wenn die Einrichtung regional im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts München I tätig ist.
Organisationen, die überregional, bayernweit, bundesweit oder weltweit tätig sind, wenden sich bitte an das Oberlandesgericht München, GS-ReferatV@olg-m.bayern.de.