Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente (siehe Link)
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
Für Rechtsanwälte gilt seit dem 01.01.2022 die aktive beA-Nutzpflicht. Vorbereitenden Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Erklärungen sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Ist eine Übersendung im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs technisch vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig (§ 130 d ZPO).
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter
https://www.justiz.bayern.de/ejustice/index.php
abrufbar.