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Landgericht Coburg

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Urteil im THW-Fall rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten im sogenannten THW-Fall als unbegründet verworfen. Das Gericht hat keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten im Urteil des Landgerichts Coburg vom 19.09.2025 festgestellt.

Das Landgericht hatte den zum Tatzeitpunkt 37-jährigen Angeklagten für schuldig befunden, eine 40-jährige Bekannte im November 2024 in seiner Wohnung erdrosselt zu haben und ihn unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Hain, Richter am Landgericht, Leiter der Pressestelle