Pressemitteilung 3/2025 vom 31. Juli 2025
Beginn des Hauptverfahrens und Hauptverhandlungstermine im Strafverfahren wegen Mordes in Kulmbach
In dem Strafverfahren wegen Mordes an einem in Kulmbach wohnhaften Tatopfer im März 2025 beginnt die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht am 20. August 2025 das Hauptverfahren gegen den Angeklagten. Die Kammer hat insgesamt 9 Hauptverhandlungstermine im Zeitraum vom 20. August 2025 bis 26. September 2025 anberaumt.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wirft dem Angeklagten Mord aus Heimtücke vor.
Die Geschädigte war die Lebensgefährtin des Angeklagten. Beide wohnten in einer gemeinsamen Wohnung in Kulmbach. Laut Anklage stand eine Trennung bevor, da der Angeklagte nach langjähriger Abstinenz wieder mit dem Konsum von Alkohol begonnen haben soll, was der Geschädigten missfallen habe. Am 02.03.2025 sei die Geschädigte nach einem Treffen mit einer Freundin in die gemeinsame Wohnung zurückgekommen. Unmittelbar danach soll sie der alkoholisierte Angeklagte entsprechend seines vorab gefassten Tatplans unvermittelt mit einem Messer angegriffen haben und ihr erste Stich- und Schnittverletzungen v.a. am linken Arm zugefügt haben. Der Angeklagte habe von Anfang an in der Absicht gehandelt, sie zu töten. Die Geschädigte soll versucht haben sich zu wehren und einmal kurz um Hilfe geschrien haben.
Der Angeklagte soll sodann seinen Angriff mit massiver Brutalität fortgesetzt haben und im weiteren Verlauf der Geschädigten rund 25 Schnitt- und Stichverletzungen im Bereich des Hinterkopfs, des Rückens, des Nackens sowie der linken Schulter zugefügt haben. Abschließend soll der Angeklagte ihr das Messer mit voller Wucht in den Bereich der rechten Gesichtshälfte unterhalb des rechten Auges gestoßen haben.
Die Geschädigte soll sodann in der Wohnung in Kulmbach an den massiven Verletzungen verstorben sein.
Insgesamt 22 Zeugen sind zur Verhandlung geladen.
Ferner wirken zwei Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin an der Hauptverhandlung mit. Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt ab, ob bis zum 26. September 2025 ein Urteil ergehen kann.
Eine anonymisierte Übersicht der bereits festgesetzten Hauptverhandlungstermine wird als Anhang zu dieser Pressemitteilung auf der Homepage des Landgerichts Bayreuth in der Rubrik „Aktuelle Pressemitteilungen“ veröffentlicht. Aktualisierungen erfolgen grundsätzlich nicht. Bei wesentlichen Änderungen bleibt stattdessen eine Bekanntgabe im Rahmen künftiger Pressemitteilungen vorbehalten.
(Aktenzeichen: 1 Ks 111 Js 2365/25)
Terminübersicht Mittwoch, 20.08.2025 09:00 Uhr Donnerstag,
21.08.2025 09:00 Uhr Freitag, 22.08.2025 09:00 Uhr Montag, 25.08.2025 09:00 Uhr Dienstag, 26.08.2025 09:00 Uhr Mittwoch, 27.08.2025 09:00 Uhr Mittwoch, 17.09.2025 09:00 Uhr Mittwoch, 24.09.2025 08:30 Uhr Freitag, 26.09.2025 09:00 Uhr Die Hauptverhandlungstermine finden jeweils im Sitzungssaal 2.004 / 2. OG (Schwurgerichtssaal) des Justizpalastes Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth, statt