Pressemitteilung 2/2026 vom 15.01.2026
Nach Action Day im Dezember 2024 in Rumänien: Anklageerhebung gegen international agierenden mutmaßlichen Internetbetrüger
Fortsetzung der Pressemitteilung 1/2025 vom 15.01.2025
Bamberg/ Nürnberg. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 34-jährigen rumänischen Staatsangehörigen u.a. wegen Ausspähens von Daten in Tateinheit mit Computersabotage und wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zum Landgericht Bamberg erhoben.
Dem Angeschuldigten wird nach den gemeinsam mit dem Kommissariat Ermittlungen Cybercrime beim Kriminalfachdezernat 5 der Nürnberger Kriminalpolizei geführten Ermittlungen vorgeworfen, als Mitglied einer Bande seit März 2022 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2024 eine Vielzahl von Betrugstaten im Online-Handel begangen zu haben.
Ausgang der Betrugshandlungen waren sogenannte Phishing-E-Mails, die an Händler eines großen Online-Versandhandels verschickt wurden. Hierdurch wurden unbefugt die Zugangsdaten zu den Händler-Konten erlangt und diese anschließend abgeändert, sodass die Berechtigten keinen Zugriff mehr hatten. Insgesamt verloren dabei 158 Online-Händler die Kontrolle über ihr Konto und erlitten infolgedessen finanzielle Schäden, die aus gesperrten Händler-Konten und negativen Bewertungen von getäuschten Kunden resultieren.
Nach der Übernahme wurden auf den Händler-Konten diverse Waren, u.a. Fernseher, Spielekonsolen und Kaffeemaschinen, zu stark verbilligten Preisen zum Kauf angeboten. Zahlreiche Kunden tätigten daraufhin entsprechende Bestellungen in dem Glauben, dass sie bei seriösen Online-Händlern ein Sonderangebot erwerben. Anschließend wurden die Käufer zu einer Zahlung des Kaufpreises in Vorkasse veranlasst, obwohl zu keinem Zeitpunkt eine Lieferung der bestellten Ware beabsichtigt war. In 416 Fällen überwiesen die getäuschten Geschädigten insgesamt über 200.000 EUR. In weiteren 8 Fällen erkannten die Käufer glücklicherweise vor Zahlung den Betrug.
Dem Angeschuldigten kam bei Tatbegehung mutmaßlich eine zentrale Rolle zu, u.a. soll er Zugriff auf die in den Händler-Konten geänderten Rufnummern und E-Mail-Adressen und damit die Kontrolle über die Händler-Konten gehabt und an der Platzierung der betrügerischen Warenangebote mitgewirkt haben.
Der Angeschuldigte wurde am 17.12.2024 in Rumänien festgenommen und anschließend auf Betreiben der Zentralstelle Cybercrime Bayern nach Deutschland ausgeliefert. Er befindet sich seitdem in Deutschland in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Bamberg, das über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat, ist örtlich zuständig, da auch Geschädigte aus Bayern betroffen sein sollen. Das Gesetz sieht für jeden Fall des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor.