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Amtsgericht Schweinfurt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Strafverfahren

Strafverfahren gegen Erwachsene werden durch die Strafprozessordnung (StPO), gegen Jugendliche (14 -17 Jahre) durch das Jugendgesetz geregelt.

Kontaktaufnahme

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt (Hausanschrift)

Geschäftszeiten (Sprechzeiten) sind:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Telefax: 09621 / 962414319 (Strafsachen)

Telefax: 09621 / 962414320 (nur Ermittlungsrichter)

 

Erreichbarkeit der Serviceeinheiten (Geschäftsstellen)

Bei Fragen zu anhängigen Verfahren empfiehlt es sich, zunächst mit der Serviceeinheit (Geschäftsstelle) Kontakt aufzunehmen.

Diese ist im Regelfall Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 telefonisch wie folgt erreichbar:
09721 / 542 -118, -119, -124, -125, -127, -128, -129, -130, -142, -186, 189

Die konkreten Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Gerichtsschreiben.


Anweisungsstelle

Telefon: 09721 / 542-713
Telefax: 
09621 / 962414319


Folgende Verfahren werden in der Strafabteilung bearbeitet

  • Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter
  • Anklagen durch ein Schöffengericht
  • Strafbefehle und Anklagen durch einen Jugendrichter
  • Anklagen durch einen Jugendschöffenrichter
  • Privatklageverfahren

Ermittlungsverfahren
  • Privatklageverfahren
  • kommissarische Vernehmungen durch einen Richter
  • sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnung, telefonische Überwachung usw.)

Vollstreckungsverfahren
  • Bewährungsüberwachung anderer Gerichte
  • Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
  • Vollstreckung von Freizeitarresten, Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden
  • Vollstreckung von Jugendlichen
  • Überwachung der Bewährungen (Arbeitsstunden, Geldbetrag an soziale Einrichtungen) des eigenen Gerichts

Verfahrensübersicht