Registergericht
Das Registergericht Schweinfurt ist zuständig für die Angelegenheiten der Handelsregister (HRA, HRB), Genossenschaftsregister (GnR), Gesellschaftsregister (GsR) und Partnerschaftsregister (PR) sowie für das Vereinsregister (VR) in den folgenden Bezirken:
- Amtsgericht Schweinfurt (sowie ehemalige Zweigstelle Gerolzhofen)
- Amtsgericht Bad Kissingen (sowie ehemalige Zweigstellen Hammelburg und Münnerstadt)
- Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale (sowie ehemalige Zweigstelle Mellrichstadt)
Es umfasst damit das Gebiet der Stadt Schweinfurt sowie der Landkreise Schweinfurt, Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld.
Kontaktaufnahme
Hausanschrift
Amtsgericht Schweinfurt
-Registergericht-
Jägersbrunnen 6
97421 Schweinfurt
Geschäftsstelle des Registergerichts: 2. Stock, Zimmer 203
Telefon.: 09721/542- s.u.
Aktenzeichen mit Endziffer 1, 2, 3, 4, 5: - 567
Aktenzeichen mit Endziffer 6, 7, 8, 9, 0: - 566
Telefax: 09621 / 962414309
E-Mail: Poststelle.Registergericht@ag-sw.bayern.de
Auskünfte aus den Registern sowie Erteilung von Registerauszügen
Online-Auskunft
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente kostenfrei.
Nähere Informationen finden Sie unter www.handelsregister.de
Schriftlicher Antrag
Erteilung von gebührenpflichtigen Ausdrucken aus den Registern bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags per Post oder per Telefax oder per E-Mail poststelle.registergericht@ag-sw.bayern.de.
Hierfür werden jedoch Gebühren erhoben. Ein Registerauszug kostet in beglaubigter Form 20,00 Euro und in unbeglaubigter Form 10,00 Euro.
Fehlt es bei Antragstellung an einer Angabe, welcher Auszug gewünscht ist, so wird ein beglaubigter Auszug (20,00 Euro) erteilt.
Eine Antragstellung per Telefon ist nicht möglich.
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Das E-Mail-Postfach des Registergerichts dient ausschließlich der Übermittlung nicht formbedürftiger Mitteilungen.
Persönliche Einsicht
Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Amtsgericht Schweinfurt - Registergericht ist nach vorheriger Anforderung der Akten und Terminvereinbarung während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Anträge und Formulare
- Antragsformular Registerauszug
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Merkblätter für Vereine
Mit einem Klick gelangen Sie auf die Seite "Anträge und Formulare", dort finden Sie unter "Vereinsregister" verschiedene Merkblätter.
Telefonische Auskünfte
Telefonische Auskünfte, die gesetzlich und organisatorisch eigentlich nicht vorgesehen sind, können wir leider nur in sehr engem personellen Rahmen zur Verfügung stellen.
Die Leitungen sind deshalb immer stark überlastet, so dass wir Sie auf die üblichen Möglichkeiten der Auskunft, in erster Linie die Internet-Auskunft, daneben auch die Erteilung von Registerauszügen oder von Kopien der entsprechenden Aktenbestandteile sowie persönliche Einsicht, ausdrücklich hinweisen.