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Amtsgericht Schwabach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Geschäftsstelle, zentrale Einsichts- und Auskunftsstelle, Grundbuchblattabschriften
Zimmer 020/E


Telefon: 09122 / 1807-140

Telefax: 09122 / 1807-200 oder +499621962415015@juwin.fax

Sofern der von Ihnen angewählte Arbeitsplatz nicht besetzt ist, wenden Sie sich an die zentrale Vermittlung

09122 / 1807-0.

Email: Grundbuchamt@ag-sc.bayern.de


Hinweis:
Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen.

Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.


Formular

Online-Formulare über das BayernPortal

Hinweis:

Für die Online-Beantragung wird eine BayernID mit Online-Ausweis-Funktion benötigt!

Verfahrensübersicht