Grundbuchamt
Geschäftsstelle, zentrale Einsichts- und Auskunftsstelle, Grundbuchblattabschriften
Zimmer 020/E
Telefon: 09122 / 1807-140
Telefax: 09122 / 1807-200 oder +499621962415015@juwin.fax
Sofern der von Ihnen angewählte Arbeitsplatz nicht besetzt ist, wenden Sie sich an die zentrale Vermittlung
09122 / 1807-0.
Email: Grundbuchamt@ag-sc.bayern.de
Hinweis:
Vermehrt werden auf diversen Internetseiten
kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu
verschaffen.
Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.
Formular
Online-Formulare über das BayernPortal
Hinweis:
Für die Online-Beantragung wird eine BayernID mit Online-Ausweis-Funktion benötigt!
- Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks Sie können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses vom Grundbuchamt die Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch online beantragen. Wenn Sie dies wünschen, kann die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt werden. Sie erhalten dann einen amtlichen Ausdruck.