Warnhinweise zu betrügerischen Schreiben
Warnung vor betrügerischen Schreiben angeblicher Insolvenzverwalter
Es sind betrügerische Schreiben im Umlauf, mit denen durch angebliche Insolvenzverwalter Waren aus angeblichen Insolvenzbeständen zum Verkauf angeboten werden.
Im Rahmen der Betrugsmasche werden Geschäftsleute durch angebliche Rechtsanwaltskanzleien, in der Regel per E-Mail, kontaktiert. Es wird behauptet, dass entweder die Rechtsanwaltskanzlei als solche oder ein einzelner Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter einer angeblich insolventen Firma bestellt worden sei und damit beauftragt sei, den Warenbestand der angeblich insolventen Firma zu verkaufen.
Es werden Waren unterschiedlichster Art angeboten, wie etwa Fahrzeuge, Werkzeuge, alkoholische Getränke, Solarmodule u.v.m. Nach den Angeboten handelt es sich überwiegend um hochwertige Ware, die weit unter Marktpreis zum Ankauf angeboten wird.
Die Schreiben verweisen häufig auf professionell gestaltete aber gefälschte Internetauftritte der angeblichen Rechtsanwaltskanzleien. Auch werden missbräuchlich die Namen von tatsächlich existierenden Rechtsanwälten verwendet. Ferner sind den Schreiben in der Regel Kopien von gerichtlichen Beschlüssen beigegeben, die von diversen Insolvenzgerichten stammen sollen, u.a. dem Insolvenzgericht am Amtsgericht München, und echten Insolvenzbeschlüssen täuschend echt nachgebildet sind. Auffallend ist jedoch, dass die Bezeichnungen der angeblich insolventen Firmen in der Regel geschwärzt sind und auch in den Begleitschreiben nicht genannt werden.
Beachten Sie bitte, dass echte Insolvenzverwalter nur im Namen der insolventen Firma auftreten und deren Namen nicht verbergen. Wenn Ihnen die Firmenbezeichnung der angeblich insolventen Firma genannt wird, können Sie sich über www.insolvenzbekanntmachungen.de vergewissern, ob tatsächlich für die angeblich insolvente Firma ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, welche Einzelperson als Insolvenzverwalter bestellt ist und über welche Kommunikationswege Sie diese erreichen können.
Warnung vor betrügerischen SMS-Nachrichten
Derzeit kommt es zu Betrugsversuchen mittels SMS-Nachrichten.
Die Empfänger werden aufgefordert, sich wegen eines angeblichen Pfändungsbeschlusses mit dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Unter der angegebenen Telefonnummer gibt sich der Kontakt sodann als Gerichtsmitarbeiter aus und behauptet, es bestünden rechtskräftige Zahlungstitel.
Die Gerichte des Freistaats Bayern versenden keine SMS-Nachrichten. Antworten Sie auf derartige Nachrichten nicht.
Warnung vor betrügerischen Kostenrechnungen
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz, auch vermeintlich im Namen des Amtsgerichts Regensburg, kommt.
Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern die Zahlungen stets an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg
verwiesen.
Nehmen Sie im Zweifelsfall vor der Bezahlung Kontakt dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Bamberg auf.