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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Zwangsvollstreckung

24-03-08 Amtsgericht 02e
Das Gebäude in der Infanteriestraße (Bildsteller AG München)
Das Gebäude in der Infanteriestraße (Bildsteller AG München)
Zuständigkeit

Das Vollstreckungsgericht ist neben anderen Vollstreckungsorganen - bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung) insbesondere zuständig für:

  • Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz insbes. Räumungsschutz
  • Führung des Schuldnerverzeichnisses* und der Erteilung von Abschriften von bereits abgegebenen Vermögensverzeichnissen und Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis sowie der Ausstellung sog. Negativbescheinigungen
  • Entscheidungen über Widersprüche des Schuldners gegen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  • Erlass von Durchsuchungs- und Haftbefehlen in Verfahren der eidesstattlichen Versicherung
  • Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
  • Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
  • Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren
* nach der bis Ende 2012 gültigen Rechtslage
Allgemeines zur Zwangsvollstreckung

Nach Erlass eines Vollstreckungstitels (z.B. einem Urteil, Vollstreckungsbescheid) ist nicht sicher, dass der Schuldner (ehemals Beklagter/Antragsgegner) freiwillig leistet.
Die Durchsetzung des titulierten Anspruchs erfolgt im Weg der Zwangsvollstreckung durch staatlichen Zwang. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen hat der Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, seinen Anspruch durchzusetzen.

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