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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Zwangsvollstreckung

24-03-08 Amtsgericht 02e
Das Gebäude in der Infanteriestraße (Bildsteller AG München)
Das Gebäude in der Infanteriestraße (Bildsteller AG München)
Zuständigkeit

Das Vollstreckungsgericht ist neben anderen Vollstreckungsorganen - bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung) insbesondere zuständig für:

  • Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz insbes. Räumungsschutz
  • Führung des Schuldnerverzeichnisses* und der Erteilung von Abschriften von bereits abgegebenen Vermögensverzeichnissen und Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis sowie der Ausstellung sog. Negativbescheinigungen
  • Entscheidungen über Widersprüche des Schuldners gegen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  • Erlass von Durchsuchungs- und Haftbefehlen in Verfahren der eidesstattlichen Versicherung
  • Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
  • Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
  • Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren
* nach der bis Ende 2012 gültigen Rechtslage
Allgemeines zur Zwangsvollstreckung

Nach Erlass eines Vollstreckungstitels (z.B. einem Urteil, Vollstreckungsbescheid) ist nicht sicher, dass der Schuldner (ehemals Beklagter/Antragsgegner) freiwillig leistet.
Die Durchsetzung des titulierten Anspruchs erfolgt im Weg der Zwangsvollstreckung durch staatlichen Zwang. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen hat der Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, seinen Anspruch durchzusetzen.

Weitere Informationen

Bitte nutzen Sie vorrangig die Formulare des Bayernportals. Nachstehende Formulare sind nur ergänzend aufgeführt.