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Amtsgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist insbesondere zuständig für

  • Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses
  • Streitigkeiten in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Arreste und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Landwirtschaftsverfahren
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist, und
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

Erreichbarkeit

Geschäftsstelle für Zivilsachen 

Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
(Zimmer 115 und 119 im Erdgeschoß)

Telefon: siehe unten (verteilte Zuständigkeiten)

Telefondurchwahl nach letzter Ziffer des Geschäftszeichens (z.B. Verfahren 11 C 2345/12 = Endziffer 5)

Endziffern 1 und 2:      Telefondurchwahl 08331 / 105-230

Endziffern 3, 5 und 9: Telefondurchwahl 08331 / 105-450

Endziffer 4:                   Telefondurchwahl 08331 / 105-233

Endziffern 0 und 6:      Telefondurchwahl 08331 / 105-499

Endziffern 7, 8 und 9: Telefondurchwahl 08331 / 105-231


Telefax: 09621 / 96241 3273 

E-Mail: poststelle.ziv@ag-mm.bayern.de

Die angegebene E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Hierfür sind ausschließlich die für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden. Erklärungen per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender Sicherheit nicht rechtswirksam möglich.



Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht