Grundbuchamt
Als Eigentümer oder bei berechtigtem Interesse erhalten Sie Grundbucheinsicht oder können einen Grundbuchauszug beantragen, der Ihnen von der zentralen Grundbuchregisterstelle übersandt wird.
Erforderlich ist die Vorlage eines gültigen Ausweises.
Ein berechtigtes Interesse auf Grundbucheinsicht besteht in der Regel, wenn Ihnen ein am Grundstück eingetragenes Recht (z.B. Grundschuld, Dienstbarkeit, Nießbrauch) zusteht oder Sie in sonstiger Weise Gläubiger des eingetragenen Eigentümers sind und dies durch Vorlage eines entsprechenden Titels (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) belegen können.
Sind Sie nicht selbst berechtigt, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Das gilt auch, wenn Ihr Ehepartner Alleineigentümer ist. Dass Sie Ehepartner, Eltern oder Kind des Eigentümers sind, berechtigt Sie nicht zur Einsicht in das Grundbuch!
Die Kosten für einen einfachen Grundbuchauszug liegen bei 10,-- EUR, für einen beglaubigten Grundbuchauszug bei 20,-- EUR.
Grundbuchauszüge können schriftlich bzw. per Fax beantragt werden.
Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Erreichbarkeit
Das Grundbuchamt befindet sich im EG, Zimmer E.3.
Sie erreichen es telefonisch unter 09951/945-226 und 09951/945-227.
Formulare
Im BayernPortal finden Sie ebenfalls Formulare, die Sie über den elektronischen Rechtsverkehr einreichen können.
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