Grundbuchamt
Das Grundbuchamt Hof ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch,
wie zum Beispiel:
Bestandsverzeichnis
• Begründung von Wohnungs-/Teileigentum
• Fortführungsnachweise
Abteilung I
• Eigentumsumschreibungen (z.B. Auflassungen)
Abteilung II
• Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten
• Nießbrauchsbestellungen und Reallasten
• Vormerkungen
Abteilung III
• Grundschulden
• Hypotheken
Einsicht
Auch können beim Grundbuchamt Hof Grundbucheinsichten vorgenommen werden,
sofern ein berechtigtes Interesse des Antragstellers nachgewiesen ist.
Einsichtsberechtigt in das Grundbuch ist folgender Personenkreis
• Eigentümer der Grundstücke
• Eingetragene Gläubiger von Grundpfandrechten
• Berechtigte von in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Lasten
• Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben
• Sonstige Personen bei Nachweis eines berechtigten Interesses
unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nur nach
vorheriger Terminabsprache.
Sollten Sie nicht zu dem obigen Kreis gehören, bringen Sie bitte zur Einsichtnahme
eine Vollmacht des eingetragenen Eigentümers mit.
Die Einsichtnahme in das Grundbuch ist kostenlos.
Grundbuchauszug
Dem vorstehend unter "Einsicht" genannten Personenkreis kann auf Antrag ein
Grundbuchauszug erteilt werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten vor Ort
wird empfohlen, einen entsprechenden schriftlichen Antrag (per Post oder Fax)
einzureichen. Der Grundbuchauszug wird Ihnen dann zugesendet.
Nutzen Sie hierfür bitte diesen Antrag: Antrag Grundbuchausdruck
Falls Sie einen Grundbuchauszug persönlich abholen wollen, beachten Sie bitte
Folgendes:
Grundbuchauszüge können Montag bis Freitag von 8.00 Uhr -11.00 Uhr beim
Bürgerservice Justiz (BSJ) im Zentraljustizgebäude Berliner Platz 1 (Erdgeschoss)
beantragt und erteilt werden.
• Die Kosten für einen einfachen Grundbuchauszug betragen 10 Euro.
• Die Kosten für einen amtlichen Grundbuchauszug betragen 20 Euro.
Hinweis: Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige
Dienste
angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen.
Dabei handelt
es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben.
Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich
anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der
Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den
Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung
des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern
Erreichbarkeit
Das Grundbuchamt Hof befindet sich in der Außenstelle des Amtsgerichts Hof
in der Hans-Högn-Straße 10.
Postanschrift:
Amtsgericht Hof
-Grundbuchamt-
Berliner Platz 1
95030 Hof
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Termine für eine persönliche Vorsprache können (ausschließlich) telefonisch oder
per E-Mail vereinbart werden.
Telefon: 09281 / 600388
Telefax: 09621 / 96241 4333
E-Mail: poststellegrundbuchamthof@ag-ho.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen
in Rechtssachen.
Außerhalb der Sprechzeiten ist das Grundbuchamt nur noch bei eiligen,
unaufschiebbaren Angelegenheiten unter der Rufnummer 09281/6000 zu erreichen.
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
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